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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 81 CPP dal 2023

Art. 81 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 81 Contenuto delle decisioni finali

1 Le sentenze e le altre decisioni che concludono il procedimento contengono:

  • a. un’introduzione;
  • b. una motivazione;
  • c. un dispositivo;
  • d. se impugnabili, l’indicazione dei rimedi giuridici.
  • 2 L’introduzione contiene:

  • a. la designazione dell’autorit? penale e dei suoi membri che hanno partecipato alla decisione;
  • b. la data della decisione;
  • c. una sufficiente designazione delle parti e dei loro patrocinatori;
  • d. nelle sentenze, le conclusioni delle parti.
  • 3 La motivazione contiene:

  • a. nelle sentenze, l’apprezzamento di fatto e di diritto del comportamento contestato all’imputato e i motivi delle sanzioni, delle conseguenze accessorie nonché di quelle relative alle spese e indennit? ;
  • b. nelle altre decisioni che concludono il procedimento, le ragioni della soluzione adottata.
  • 4 Il dispositivo contiene:

  • a. l’indicazione delle disposizioni di legge applicate;
  • b. nelle sentenze, la decisione relativa alla colpevolezza e alla sanzione, alle spese e indennit? nonché alle eventuali azioni civili;
  • c. nelle altre decisioni che concludono il procedimento, la dichiarazione di conclusione dello stesso;
  • d. le decisioni giudiziarie successive;
  • e. la decisione concernente le conseguenze accessorie;
  • f. la designazione delle persone e autorit? che ricevono una copia della decisione o del dispositivo.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 81 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220244Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufBeschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Recht; Zustellung; Vorladung; Partei; Verteidigung; Urteil; Verfahren; Bundesgerichts; Aufenthalt; Zugestellt; Rechtsmittel; Amtlich; Unbekannt; Gericht; Berufungsverhandlung; Mitteilung; Amtliche; Oberrichter; Kanton; Zürich; Rückzug; Berufungsverfahren; Migration; Abteilung; Aufenthaltsort; Beschwerde; Zustellungsempfänger
    ZHSB220276Nötigung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Verkehr; Nötigung; Vorinstanz; Verteidigung; Verkehrs; Geldstrafe; Recht; Urteil; Demonstration; Aktion; Berufungsverfahren; Bedingte; Blockade; Gericht; Probezeit; Tagessätze; Beteiligt; Tagessätzen; Respektive; Willen; Polizei; Teilnehmer; Schützt; Staatsanwalt; Allgemeinheit; Sinne
    Dieser Artikel erzielt 29 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2020.12 (AG.2020.281)Rechtzeitigkeit der BerufungsanmeldungBerufung; Berufungsklägerin; Urteil; Verfahren; Strafgericht; Verfahrens; Februar; Sprache; Basel-Stadt; Januar; Gericht; Appellationsgericht; Stellt; Werden; Rechtsmittelbelehrung; Übersetzung; Schriftlich; Deutsch; Berufungsanmeldung; Gemäss; Schweiz; Vorliegend; Urteils; Eingabe; Schriftliche; Worden; Schweizerischen; Dispositiv; Entscheid; Belgien
    BSSB.2018.8 (AG.2020.229)Raub (Lebensgefahr) (BGer 6B_626/2020)Berufung; Berufungskläger; Privatkläger; Werden; Messer; Täter; Urteil; Gutachten; Verfahren; Rechts; Berufungsklägers; November; Verteidigung; Verteidiger; Gewesen; Schwer; Stellt; Amtliche; Seiner; Massnahme; Gehalten; Gemäss; Erstinstanzliche; Könne; Welche; Gericht; Honorar; Verfahrens; Psychiatrische; Aussage
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    145 IV 438 (6B_1321/2018)Art. 353 Abs. 1 lit. c-e, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Abs. 3, Art. 355 Abs. 1 und 3, Art. 356 Abs. 1 StPO; Erlass eines neuen Strafbefehls nach Einsprache gegen den ersten Strafbefehl; Pflicht gegen den zweiten Strafbefehl erneut Einsprache zu erheben. Vom Erlass eines neuen Strafbefehls im Sinne von Art. 355 Abs. 3 lit. c StPO mit neuem Schuldspruch und/oder neuer Sanktion zu unterscheiden ist die gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, den ursprünglichen Strafbefehl z.B. in Bezug auf die Sachverhaltsschilderung zu berichtigen oder zu ergänzen. Ein solches Vorgehen kann sich zwecks Vermeidung unnötiger Prozessleerläufe sowie im Interesse des Beschleunigungsgebots aufdrängen, da das Gericht verpflichtet ist, die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, wenn die Sachverhaltsumschreibung im Strafbefehl den Anforderungen an eine Anklageschrift nicht genügt. Die beschuldigte Person ist nicht verpflichtet, gegen einen berichtigten bzw. inhaltlich ergänzten Strafbefehl mit identischem Schuldspruch und identischer Sanktion erneut Einsprache zu erheben, da die Staatsanwaltschaft damit materiell am ursprünglichen Strafbefehl festhält (E. 1.4 und 1.5). Befehl; Einsprache; Staatsanwaltschaft; Befehls; Sachverhalt; Urteil; Gericht; Identisch; Verfahren; Person; Beschwerde; Erlass; Beschuldigte; Schuld; Ursprüngliche; Sanktion; Schuldspruch; Beschwerdeführer; Sachverhalts; Beurteilung; Ursprünglichen; Kantons; Schaffhausen; Berichtigt; Erheben; Gerichtliche
    144 IV 207Art. 429 Abs. 1 StPO; Entschädigung. Die Strafbehörde hat im Endentscheid über die Entschädigung der beschuldigten Person zu befinden. Unterlässt sie dies, so hat sich die beschuldigte Person dagegen auf dem Rechtsmittelweg zu wehren (E. 1.7). Entschädigung; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Kantons; Person; Jugendanwaltschaft; Verfahren; Beschuldigte; Urteil; Solothurn; Rechtsmittel; Behörde; Entscheid; Rechtsmittelweg; Beschuldigten; Befinden; Entschied; Verfügung; Bundesgericht; Rechtsanwalt; Basel; Verfahrens; Basel-Stadt; Entschieden; Amtes; Geltend; Anspruch

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2023.45, BB.2023.46, BB.2023.47, BB.2023.49, BB.2023.55, BB.2023.56Gesuch; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Gesuchsteller; Beschwerdekammer; Betreibung; Gericht; Stundung; Erlass; Verfahrenskosten; Verfahren; Recht; Gerichtsgebühr; Gerichtsgebühren; Finanzdienst; Eingabe; Entscheid; Betreibungsverfahren; Kanton; Kostenerlass; Bundesgericht; Kostenauflage; Forderungen; Behörde; Urteil; Verhältnisse; Gesuche
    BB.2021.109Beschwerde; Kammer; Bundesstrafgericht; Filter; Urteil; öffnen; Hinzufügen; Entscheid; Handelsregister; Verfahren; Entscheide; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Handelsregistersperre; Bundesgericht; BStGer; Beschwerdeverfahren; Sàrl; Stellungnahme; Beschluss; Standslosigkeit; Vertreten; Verfahrens; Urteile; Entschädigung; Verzichte; Verdachts; Vorinstanz
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