Art. 808 OR dal 2023
Art. 80 V. Deliberazioni 1. In genere 8
Salvo diversa disposizione della legge o dello statuto, l’assemblea dei soci delibera e procede alle nomine di sua competenza a maggioranza assoluta dei voti rappresentati.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AVI 2007/77 | Entscheid Art. 31 Abs. 3 lit. c: Arbeitgeberähnliche Stellung nach tatsächlichem Rücktritt als Geschäftsführer - und als blosser Minderheitsgesellschafter (10 %) - nicht mehr gegeben, zumal die Gesellschaft den Betrieb definitiv aufgegeben hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Mai 2008, AVI 2007/77). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Gesellschaft; Gesellschafter; Geschäftsführer; Handelsregister; Anspruch; Stellung; Arbeitgeberähnliche; Beteiligung; Kurzarbeit; Selbst; Betrieb; Rücktritt; Beschwerdegegnerin; Weiter; Einsprache; Arbeitnehmer; Eingetragen; Tätig; Entscheid; Liquidation; Gallen; Geschäftsführung; Versicherte; Nehmen |
SG | AVI 2007/110 | Entscheid Bei einem Gesellschafter der GmbH, der nicht Geschäftsführer ist, ist die arbeitgeberähnliche Stellung auf Grund der tatsächlichen Einflussmöglichkeiten auf die Willensbildung der Gesellschaft zu prüfen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. April 2008, AVI 2007/110). | Beschwerde; Gesellschaft; Beschwerdeführer; Gesellschafter; Stellung; Entscheid; Arbeitgeberähnliche; Weiter; Arbeitnehmer; Kurzarbeit; Oktober; September; Arbeitslosenentschädigung; Geschäftsführer; Beschwerdegegnerin; Massgeblich; Beteiligung; Entscheidungen; Finanziell; Viertel; Einfluss; Finanzielle; Eingetragen; Nehmen; Betrieb; Abklärung; Prüfen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AVI 2007/77 | Entscheid Art. 31 Abs. 3 lit. c: Arbeitgeberähnliche Stellung nach tatsächlichem Rücktritt als Geschäftsführer - und als blosser Minderheitsgesellschafter (10 %) - nicht mehr gegeben, zumal die Gesellschaft den Betrieb definitiv aufgegeben hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Mai 2008, AVI 2007/77). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Gesellschaft; Gesellschafter; Geschäftsführer; Handelsregister; Anspruch; Stellung; Arbeitgeberähnliche; Kurzarbeit; Betrieb; Rücktritt; Beschwerdegegnerin; Arbeitnehmer; Liquidation; Einsprache; Entscheid; Arbeitslosenentschädigung; Auszugehen; Gallen; Geschäftsführung; Selbstständige; Statuten; Gericht; Handelsregisteramt; Beschwerdeführers; Liegende; Löschung; Erwägungen |
SG | AVI 2007/110 | Entscheid Bei einem Gesellschafter der GmbH, der nicht Geschäftsführer ist, ist die arbeitgeberähnliche Stellung auf Grund der tatsächlichen Einflussmöglichkeiten auf die Willensbildung der Gesellschaft zu prüfen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. April 2008, AVI 2007/110). | Beschwerde; Gesellschaft; Beschwerdeführer; Gesellschafter; Entscheid; Stellung; Arbeitgeberähnliche; Arbeitnehmer; Kurzarbeit; Arbeitslosenentschädigung; Geschäftsführer; Beschwerdegegnerin; Entscheidungen; Finanziell; Betrieb; Finanzielle; Viertel; Einfluss; Abklärung; Pizzeria; Anspruch; Finanziellen; Prüfen; Einsprache; Stimme; Kündigung; Person; Müsse; Gesetzes; Gekündigt |