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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 8 CCP de 2024

Art. 8 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art.? 8 Renonciation ? toute poursuite pénale

1? Le ministère public et les tribunaux renoncent ? toute poursuite pénale lorsque le droit fédéral le prévoit, notamment lorsque les conditions visées aux art. 52, 53 et 54 du code pénal (CP) (1) sont remplies.

2? Ils renoncent en outre ? engager une poursuite pénale si aucun intérêt prépondérant de la partie plaignante ne s’y oppose et que:

  • a. l’infraction n’est pas de nature ? influer sensiblement sur la fixation de la peine ou de la mesure encourue par le prévenu en raison des autres infractions mises ? sa charge;
  • b. la peine qui devrait être prononcée en complément d’une peine entrée en force serait vraisemblablement insignifiante;
  • c. sur la peine encourue pour l’infraction poursuivie, une peine de durée équivalente prononcée ? l’étranger devrait être imputée.
  • 3? Le ministère public et les tribunaux peuvent renoncer ? engager une poursuite pénale si aucun intérêt prépondérant de la partie plaignante ne s’y oppose et que l’infraction fait déj? l’objet d’une poursuite de la part d’une autorité étrangère ou que la poursuite est déléguée ? une telle autorité.

    4? Dans ces cas, ils rendent une ordonnance de non-entrée en matière ou de classement.

    (1) RS 311.0

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 8 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUE220164NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Statthalteramt; Verfügung; Fahrverbot; Fahrzeug; Verbot; Verbots; Gericht; Verbotstafel; Übertretung; Nahmeverfügung; Winterthur; Verfahren; Nichtanhandnahme; Bezirk; Nichtanhandnahmeverfügung; Geringfügig; Begründung; Habe; Behörde; Meter; Hauptstrasse; Vertreter; Tatfolgen; Prozesskaution; Werden; Akten
    ZHUE210368NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Degegnerin; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegnerinnen; Quellen; Person; Nichtanhandnahme; Arbeite; Aussage; Personen; Lasse; Autoren; Beschwerdeführers; Gekündigt; Zürich-Limmat; Verfahren; Recht; Artikels; Ehemalige; Kinder; Tatverdacht; Bundesgericht; Sicherheit; Nichtanhandnahmeverfügung; Aussagen; Untersuchung
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2016.84 (AG.2017.390)ad 1: Verbrechen nach Art. 19 Abs. 2 Bst. a, b und c des Betäubungsmittelgesetzes (grosse Gesundheitsgefährdung, Bandenbegehung und gewerbsmässiger Handel) ad 2: Verbrechen nach Art. 19 Abs. 2 Bst. a und b des Betäubungsmittelgesetzes (grosse Gesundheitsgefährdung und Bandenbegehung), Fälschung vonSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Betäubungsmittel; Berufung; Urteil; Verfahren; Recht; Über; Staatsanwaltschaft; Abnehmer; Anklage; BetmG; Menge; Freiheitsstrafe; Person; Bande; Recht; Vorinstanz; Angefochten; Verbrechen; Läufer; Nommen; Angefochtene; Akten; Aufgr; Gericht; Verfahrens; Verteidigung
    BSBES.2016.86 (AG.2016.660)Abweisung von VerfahrensanträgenBeschwerde; Beschwerdegegner; Verfahren; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Geldwäscher; Verfahrens; Gericht; Geldwäscherei; Beschwerdegegners; Verfahren; Betrug; Tatbestand; Anklage; Verfügung; Person; Basel; Rechtlich; Gericht; Betrugs; Verkauf; Interesse; Recht; Verurteilung; Schuldig; Schweiz; Ergeben; Gewerbsmässigen; Sachlich; Personen
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 510 (1B_240/2020)
    Regeste
    Art. 86 StPO und Art. 9 VeÜ-ZSSV ; kein Rechtsanspruch auf elektronische Zustellung von Mitteilungen der Strafbehörden. In Strafsachen sieht Art. 86 StPO vor, dass Mitteilungen der Strafbehörden an die betroffene Person mit deren Einverständnis elektronisch zugestellt werden können. Ausführungsbestimmungen dazu finden sich in der VeÜ-ZSSV. Aus Art. 86 StPO ergibt sich kein Rechtsanspruch der Rechtsuchenden auf elektronische Zustellung; Die Bestimmung ist lediglich als gesetzliche Erlaubnis an die Strafbehörden auszulegen, wonach sie auch auf diesem Weg kommunizieren können ("Kann-Vorschrift"). Die Ausführungsbestimmungen der VeÜ-ZSSV können nicht abweichend von der höherrangigen Gesetzesnorm der StPO interpretiert werden (E. 2).
    électronique; Pénal; Fédéral; Pénale; Procédure; Faire; OCEI-PCPP; Communication; Autorité; Cette; Pénales; Disposition; Droit; Affaires; Aient; Tribunal; Notification; L'art; Forme; Dispositions; Partie; Signature; Communications; Elles; Cadre; être; Consid; électronique; Notifie; Notifier
    147 IV 518 (1B_244/2020)
    Regeste
    Art. 14 Abs. 1 des Vertrags vom 12. Mai 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 29a und Art. 32 Abs. 2 und Abs. 3 BV ; Art. 63 Abs. 2 lit. a IRSG ; Art. 87 Abs. 2, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 Abs. 1, Art. 91 Abs. 2, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Art. 386 Abs. 1 StPO . Wahl eines schweizerischen Zustelldomizils bei der Staatsanwaltschaft mittels Polizeiformular durch einen in Brasilien wohnhaften Beschuldigten. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen einer entsprechenden "Zustellfiktion" für Straferkenntnisse, darunter Strafbefehle. Im vorliegenden Fall war keine die Einsprachefrist auslösende Eröffnung des Strafbefehls durch direkte postalische Zustellung ins Ausland oder mittels "Zustellfiktion" zulässig; der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3).
    Befehl; Staat; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Recht; Schweiz; Beschuldigte; Einsprache; Person; Befehls; Formular; Beschuldigten; Schweizer; Erkenntnisse; Wohnsitz; Beschuldigte; Eröffnung; Einsprachefrist; Ausland; Brasilien; Rechtshilfe; Entscheid; Gültige; Urteil; Zustellungsdomizil; Postalisch; Postalische; Befehle; Schweizerische

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2022.53Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Recht; Staat; Verfahren; Verfahren; Schweiz; Urteil; Handlung; Busse; Recht; Verhandlung; Bundes; Verfahrens; Kammer; Berufungsverhandlung; Italienische; Inkasso; Beweis; Handlungen; Ziffer; Entschädigung; Mahnung; Täter; Zahlung; Italienischen
    BB.2021.203Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Einstellung; Urteil; Recht; Bestechung; Geldwäscherei; Filter; Hinzufügen; öffnen; Beschwerdegegnerin; Bundes; Anklage; Verfahren; Kammer; Urteile; Urkunde; Fremde; Entscheid; Urkundenfälschung; Verfahrensakten; Amtsträger; Bezug; Fremder; Fahrensakten; Einstellungsverfügung; Rechtsverweigerung
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