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Menschenrechtskonvention (EMRK)

Art. 8 EMRK vom 2022

Art. 8 Menschenrechtskonvention (EMRK) drucken

Art. 8 Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens

(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 8 Menschenrechtskonvention (EMRK) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220035Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Landes; Schweiz; Landesverweis; Landesverweisung; Urteil; Asservat-Nr; Kosovo; Berufung; Interesse; Ehefrau; Verteidigung; Interessen; Gericht; Verfahren; Amtlich; Recht; Anordnung; Arbeite; Arbeit; Sinne; Familie; Amtliche; Vorinstanz; Urteils; Härtefall; Staatsanwaltschaft
ZHSB220002Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Kokain; Beschuldigten; Vorinstanz; Gramm; BetmG; Schweiz; Menge; Urteil; Verteidigung; Landes; Richts; Sinne; Dispositiv; Betäubungsmittel; Freiheitsstrafe; Aufbewahrt; Landesverweisung; Busse; Droge; Berufung; Recht; Prot; Schwere; Aufbewahrte; Amtlich; Aufbewahrung; Kokaingemisch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2022.00574Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Die Beschwerdeführerin war nur wenige Monate in der Schweiz erwerbstätig. Sie macht geltend, dass sie demnächst wieder für ihren ehemaligen Arbeitgeber (der Geschäftsführer ist ihr Lebenspartner) tätig sein werde und mit ihrem Lebenspartner zusammenwohne.Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeit; Aufenthalt; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Arbeitnehmer; Freiwillig; EU/EFTA; Unfreiwillig; Anspruch; Erwerbstätigkeit; Werden; Präsidialverfügung; September; Staatsangehörige; Verwaltungsgericht; Juni; Abteilung; Habe; Sicherheitsdirektion; Arbeitnehmereigenschaft; Rekurs; Schweiz; Ausländer; Verbindung; Freizügigkeitsrechtliche; Unfreiwilliger; Aufenthaltsrecht; Familie
ZHVB.2021.00567Umstritten ist, ob das Gesuch um Familiennachzug zu Recht wegen konkreter Gefahr der Sozialhilfeabhängigkeit abgewiesen wurde und ob das Zusatzeinkommen des Beschwerdeführers als UBER-Fahrer und das potenziell zu erwirtschaftende Einkommen der nachzuziehenden Ehefrau zu berücksichtigen sind.Beschwerde; Beschwerdeführer; Ehefrau; Familie; Sozialhilfe; Aufenthalt; Einkommen; Recht; Stunden; Abhängig; Monatlich; Fahrer; Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführers; Familiennachzug; Monatliche; Rekurs; Vorinstanz; Interesse; Person; Auszugehen; Berücksichtigen; Reiche; Erwerbsunkosten; Werden; Schweiz; Werden; Ehegatten; März; UBER-Fahrer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 280 (1C_377/2019)
Regeste
Unterlassungs- und Feststellungsgesuche betreffend Funk- und Kabelaufklärung ( Art. 38 ff. NDG ); Anspruch auf materielle Beurteilung der Gesuche ( Art. 25 Abs. 1 DSG ; Art. 13 EMRK ). Bei der Funk- und Kabelaufklärung werden Personendaten bearbeitet, unabhängig davon, ob Informationen durch den NDB gespeichert werden (E. 6.1). Die Beschwerdeführenden sind potenziell in gleicher Weise von der Funk- und Kabelaufklärung betroffen wie alle Kommunikationsteilnehmer (E. 6.2.2). Speziell betroffen sind Medienschaffende sowie Anwälte und Anwältinnen (E. 6.2.3).
Daten; Beschwerde; Kabel; Kabelaufklärung; Bundes; Recht; Beschwerdeführenden; Geheim; Überwachung; Gesuch; Urteil; Person; Kommunikation; Rechtsschutz; Massnahme; Massnahmen; Geheime; Schutz; Wirksam; Personen; Auskunft; Hinweis; Überwachungsmassnahme; Bundesverwaltungsgericht; Überwachungsmassnahmen; Wirksame; Gespeichert; Unabhängig; Richtendienst
147 I 268 (2C_175/2020)
Regeste
Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG ; Art. 8 EMRK ; prekärer Aufenthalt; Umwandlung des Status der vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung im Lichte des Anspruchs auf Achtung des Privatlebens. Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gestützt auf einen potenziellen konventionsrechtlichen Anspruch auf Regularisierung der Anwesenheit in der Schweiz bejaht (E. 1).
Beschwerde; Aufenthalt; Aufenthalts; Beschwerdeführerin; Schweiz; Aufenthaltsbewilligung; Anspruch; Integration; Urteil; Person; Privat; Privatleben; Privatlebens; Achtung; Wegweisung; Rechtlich; Familie; Lichte; Anspruchs; Ausländer; Ausländische; Migration; Zumutbar; Status; Kanton; Anwesenheit; Eingriff; Personen; Sozial

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.198Beschwerde; Filter; öffnen; Hinzufügen; Auslieferung; Beschwerdeführer; Recht; Urteil; Bundes; Armenische; Urteile; Armenischen; Ersuchen; Armenien; Entscheid; Schweiz; Behörde; Staat; Gefängnis; Bundesgericht; Hende; Konto; Vollzug; Behörden; öffnen; Ersuchende; Bundesgerichts; Garantie; Entscheide
RR.2021.282, RP.2021.84Auslieferung; Beschwerde; öffnen; Filter; Hinzufügen; Recht; Entscheid; Beschwerdeführer; Entscheide; Urteil; BStGer; Polen; Polnische; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Urteile; Verfahren; Staat; Familie; Polnischen; Beschwerdeführers; Beschluss; Rechtshilfe; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Mutter; Urteil; Schweiz; Bundesgerichts; Auslieferungsersuchen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Meyer-Ladewig, Nettesheim Handkommentar EMRK2017
Martina Caroni Handkommentar zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer2010
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