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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 799 OR de 2023

Art. 799 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. F. Parts sociales privilégiées 799

Les dispositions du droit de la société anonyme concernant les actions privilégiées s’appliquent par analogie aux parts sociales privilégiées.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
86 I 101Art. 88 OG. Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen die Verweigerung einer Baubewilligung.
Beschwerde; Rechtlich; Staatsrechtliche; Beschwerdeführer; Baurecht; Grundstück; Beschwerdeführerin; Baurechts; Baugenossenschaft; Recht; Staatsrechtlichen; Kaufsrecht; Regierungsrat; Baugesuch; Baubewilligung; Kanton; Eigentum; Kantonale; Entscheid; Interesse; Verfahren; Liegenschaft; Baurechtsvertrag; Mündlich; Eigentümerin; Urteil; Verkauf; Schaffhausen; Talberg; Bundesbahn
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