Art. 79 CCS dal 2025

Art. 79 Cancellazione dal registro
Se l’associazione è iscritta nel registro di commercio, la direzione od il giudice devono comunicare lo scioglimento all’ufficiale del registro per la cancellazione.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 79 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
VD | HC/2022/317 | ’intimé; Appel; ’appel; ’appelante; ’il; écis; était; Suisse; Entretien; ésidente; élégué; édure; ’entre; érieur; ’entretien; écision; L’appel; ’union; ’est; élai; édé; -présidente; érieure | |
VD | HC/2022/115 | ’appel; ’entretien; ’union; ’appelant; ’enfant; édure; ’intimé; ’il; égué; ’intimée; ésidente; ’est; écis; écembre; élégué; ’ordonnance; èces; L’appel; écision; éférence; érante; êté; éré |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
91 III 47 | Ordentliche Betreibung gegen eine unter Güterverbindung stehende Ehefrau mit Zugriffauf das Sondergut und das eingebrachte Frauengut. Art. 68 bis Abs. 1 SchKG. 1. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz der Schuldnerin, und zwar auch für die dazutretende Betreibung gegen den Ehemann; - dies auch dann, wenn er einen ausserhalb dieses Betreibungskreises wohnhaften gesetzlichen Vertreter hat. Art. 46 und 47 SchKG. (Erw. 3). 2. Nichtige Betreibungshandlungen: Wann ist eine nicht vom zuständigen Betreibungsamt angeordnete Pfändung nichtig? Art. 13, 46/47 und 53 SchKG. (Erw. 4). | Betreibung; Betreibungsamt; Wohnsitz; Ebikon; Ehemann; Ehefrau; Schuldner; Pfändung; ändig; Betreibungsort; Vertreter; Ebikon-Dierikon; Kriens; ändige; SchKG; Ehemannes; ändigen; Recht; Schuldnerin; Alois; önnen; Betreibungshandlungen; Wohnsitzes; Schuldners; Entscheid; Vormundschaft; ührt; Luzern; ätte; Vollgutbetreibung |
82 III 19 | Zur Anwendung von Art. 92 Ziff. 1 SchK G: 1. Wann ist im Hinblick auf das zu erwartende Verwertungsergebnis von der Pfändung abzusehen? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist ein mündiges Kind des Schuldners zu seiner Familie zu zählen? | Schuldner; Pfändung; Schuldnerin; Familie; Schuldners; Möbel; Kinder; Entscheid; ührten; Pfändungsurkunde; ändbar; Verwertung; Unterstützung; ährige; Rekurs; Waldstatt; Kompetenzstücke; Betreibung; SchKG; Voraussetzung; Person; Unterhaltsoder; Unterstützungspflicht; ährigen; änden; Eltern; Nussbaumer; Voraussetzungen; Sachverhalt; Personen |