Art. 79 LAMaI dal 2025

Art. 79 Limitazione del regresso
La limitazione del regresso secondo l’articolo 75 capoverso 2 LPGA (1) non è applicabile.
(1) RS 830.1Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | S 02 677 | Art. 41 Abs. 3 KVG; §§ 4 und 6 EG KVG. Im Kanton Luzern hat der Krankenversicherer seinen Anspruch nach Art. 41 Abs. 3 KVG in einem konkreten Versicherungsfall mit einem entsprechenden Gesuch bei der Kantonsärztin oder beim Kantonsarzt geltend zu machen. Gegen den diesbezüglichen Entscheid der Kantonsärztin oder des Kantonsarztes kann der Krankenversicherer beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben. | Klage; Kanton; Kantons; Differenz; Wohnkanton; Forderung; Behandlung; Tarif; Spital; Einwohner; Recht; Luzern; Verfügung; Versicherer; Person; Leistungserbringer; Spitals; Rückgriff; Gesuch; Rückgriffsrecht; Leistungen; Wohnkantons; Differenzzahlung; Kantonsärztin |