Art. 79 LAMaI dal 2023

Art. 79 Limitazione del regresso
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 79 Limitazione del regresso
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | S 02 677 | Art. 41 Abs. 3 KVG; §§ 4 und 6 EG KVG. Im Kanton Luzern hat der Krankenversicherer seinen Anspruch nach Art. 41 Abs. 3 KVG in einem konkreten Versicherungsfall mit einem entsprechenden Gesuch bei der Kantonsärztin oder beim Kantonsarzt geltend zu machen. Gegen den diesbezüglichen Entscheid der Kantonsärztin oder des Kantonsarztes kann der Krankenversicherer beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben. | Klage; Kanton; Kantons; Differenz; Wohnkanton; Forderung; Behandlung; Tarif; Spital; Einwohner; Recht; Luzern; Verfügung; Versicherer; Person; Leistungserbringer; Spitals; Rückgriff; Gesuch; Rückgriffsrecht; Leistungen; Wohnkantons; Differenzzahlung; Kantonsärztin |