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Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Art. 78a UVG vom 2023

Art. 78a Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 78a (1) Streitigkeiten

Bei geldwerten Streitigkeiten zwischen Versicherern erlässt das Bundesamt für Gesundheit eine Verfügung.

(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 21 der V vom 3. Febr. 1993 über Vorinstanzen des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 901).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 78a Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2014/93Entscheid Art. 4f. UVG. Art. 15 Abs. 1 UVG. Art. 18 Abs. 1 UVG. Art. 20 Abs. 1 UVG. Beschwerde; Führe; Unfall; Invalidität; Beschwerdegegnerin; Sprach; Beschwerdeführerin; Versichert; Invaliditätsgrad; Einsprache; UV-act; Versicherte; Einspracheentscheid; Verdienst; Beigeladene; Verfügung; Januar; Versicherten; Versicherte; Invalidenrente; Monatlich; Stellt; Leistung; Selbst; Einspracheentscheids; Heilbehandlung; Oktober; Selbständig; August; Folgen
SGUV 2013/41Entscheid Art. 77 UVG, Art. 100 Abs. 2 UVV: Zuständigkeit und Leistungspflicht des für den erneuten Unfall zuständigen Versicherers, solange noch eine Kausalität zu einem der beiden Unfälle besteht, auch wenn der zweite Unfall schon wieder abgeheilt ist. Art. 18 UVG: Anspruch auf eine Invalidenrente abgelehnt. Rentenausschliessendes Einkommen in einer optimal angepassten Tätigkeit erzielbar. Derzeitige Arbeitstätigkeit nicht optimal leidensangepasst (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Dezember 2014, UV 2013/41).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_123/2015 Beschwerde; Beschwerdeführerin; UV-act; UV-act; Unfall; Sicherte; Tätigkeit; Versicherte; Sprach; Einsprache; Leistung; Liegen; Vorliege; Mobiliar; Januar; Beschwerdegegnerin; Würde; Vorliegend; Hätte; August; Verfügung; Tätig; Weiter; Geführt; Versicherten; Medizinisch; Verfahren

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2014/93Entscheid Art. 4f. UVG. Art. 15 Abs. 1 UVG. Art. 18 Abs. 1 UVG. Art. 20 Abs. 1 UVG. Beschwerde; Unfall; Invalidität; Beschwerdegegnerin; Rente; Beschwerdeführerin; Invaliditätsgrad; Einsprache; UV-act; Recht; Einspracheentscheid; Swica; Verdienst; Beigeladene; Verfügung; Monatlich; Höhe; Invalidenrente; Leistung; Heilbehandlung; Einspracheentscheids; Selbständig; Rückforderung; Anspruch; Unfallversicherung; Unfallereignis; Monatliche; Barwert; Parteien; Verfahren
SGUV 2013/41Entscheid Art. 77 UVG, Art. 100 Abs. 2 UVV: Zuständigkeit und Leistungspflicht des für den erneuten Unfall zuständigen Versicherers, solange noch eine Kausalität zu einem der beiden Unfälle besteht, auch wenn der zweite Unfall schon wieder abgeheilt ist. Art. 18 UVG: Anspruch auf eine Invalidenrente abgelehnt. Rentenausschliessendes Einkommen in einer optimal angepassten Tätigkeit erzielbar. Derzeitige Arbeitstätigkeit nicht optimal leidensangepasst (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Dezember 2014, UV 2013/41).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_123/2015 Beschwerde; Beschwerdeführerin; UV-act; UV-act; Unfall; Einsprache; Leistung; Mobiliar; Beschwerdegegnerin; Vorliege; Verfügung; Medizinisch; Recht; Zumutbar; Arbeitsfähigkeit; Verfahren; Bericht; Akten; Medizinische; Einspracheentscheid; Invalideneinkommen; Arbeitgeberin; Entscheid; Ereignis; Angepasste; Einkommen; Auszugehen
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2927/2007Unfallversicherung (Übriges)Betrieb; Unfall; Versicherung; Allianz; Versicherer; Unfallversicherung; Beschwerde; Verfügung; Recht; Vorinstanz; Dachdecker; Verfahren; Vertrag; Partei; Urteil; Obligatorisch; Zuständigkeit; Landwirtschaft; Bundesverwaltungsgericht; Betriebe; Unterstellung; Betriebsteil; Police; Versicherungsverhältnis; Kollektiv-Unfallversicherung; Person; Verfahrens; Arbeitgeber
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