Art. 78a (1) Streitigkeiten
Bei geldwerten Streitigkeiten zwischen Versicherern erlässt das Bundesamt für Gesundheit eine Verfügung.
(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 21 der V vom 3. Febr. 1993 über Vorinstanzen des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 901).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2014/93 | Entscheid Art. 4f. UVG. Art. 15 Abs. 1 UVG. Art. 18 Abs. 1 UVG. Art. 20 Abs. 1 UVG. | Beschwerde; Führe; Unfall; Invalidität; Beschwerdegegnerin; Sprach; Beschwerdeführerin; Versichert; Invaliditätsgrad; Einsprache; UV-act; Versicherte; Einspracheentscheid; Verdienst; Beigeladene; Verfügung; Januar; Versicherten; Versicherte; Invalidenrente; Monatlich; Stellt; Leistung; Selbst; Einspracheentscheids; Heilbehandlung; Oktober; Selbständig; August; Folgen |
SG | UV 2013/41 | Entscheid Art. 77 UVG, Art. 100 Abs. 2 UVV: Zuständigkeit und Leistungspflicht des für den erneuten Unfall zuständigen Versicherers, solange noch eine Kausalität zu einem der beiden Unfälle besteht, auch wenn der zweite Unfall schon wieder abgeheilt ist. Art. 18 UVG: Anspruch auf eine Invalidenrente abgelehnt. Rentenausschliessendes Einkommen in einer optimal angepassten Tätigkeit erzielbar. Derzeitige Arbeitstätigkeit nicht optimal leidensangepasst (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Dezember 2014, UV 2013/41).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_123/2015 | Beschwerde; Beschwerdeführerin; UV-act; UV-act; Unfall; Sicherte; Tätigkeit; Versicherte; Sprach; Einsprache; Leistung; Liegen; Vorliege; Mobiliar; Januar; Beschwerdegegnerin; Würde; Vorliegend; Hätte; August; Verfügung; Tätig; Weiter; Geführt; Versicherten; Medizinisch; Verfahren |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2014/93 | Entscheid Art. 4f. UVG. Art. 15 Abs. 1 UVG. Art. 18 Abs. 1 UVG. Art. 20 Abs. 1 UVG. | Beschwerde; Unfall; Invalidität; Beschwerdegegnerin; Rente; Beschwerdeführerin; Invaliditätsgrad; Einsprache; UV-act; Recht; Einspracheentscheid; Swica; Verdienst; Beigeladene; Verfügung; Monatlich; Höhe; Invalidenrente; Leistung; Heilbehandlung; Einspracheentscheids; Selbständig; Rückforderung; Anspruch; Unfallversicherung; Unfallereignis; Monatliche; Barwert; Parteien; Verfahren |
SG | UV 2013/41 | Entscheid Art. 77 UVG, Art. 100 Abs. 2 UVV: Zuständigkeit und Leistungspflicht des für den erneuten Unfall zuständigen Versicherers, solange noch eine Kausalität zu einem der beiden Unfälle besteht, auch wenn der zweite Unfall schon wieder abgeheilt ist. Art. 18 UVG: Anspruch auf eine Invalidenrente abgelehnt. Rentenausschliessendes Einkommen in einer optimal angepassten Tätigkeit erzielbar. Derzeitige Arbeitstätigkeit nicht optimal leidensangepasst (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Dezember 2014, UV 2013/41).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_123/2015 | Beschwerde; Beschwerdeführerin; UV-act; UV-act; Unfall; Einsprache; Leistung; Mobiliar; Beschwerdegegnerin; Vorliege; Verfügung; Medizinisch; Recht; Zumutbar; Arbeitsfähigkeit; Verfahren; Bericht; Akten; Medizinische; Einspracheentscheid; Invalideneinkommen; Arbeitgeberin; Entscheid; Ereignis; Angepasste; Einkommen; Auszugehen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2927/2007 | Unfallversicherung (Übriges) | Betrieb; Unfall; Versicherung; Allianz; Versicherer; Unfallversicherung; Beschwerde; Verfügung; Recht; Vorinstanz; Dachdecker; Verfahren; Vertrag; Partei; Urteil; Obligatorisch; Zuständigkeit; Landwirtschaft; Bundesverwaltungsgericht; Betriebe; Unterstellung; Betriebsteil; Police; Versicherungsverhältnis; Kollektiv-Unfallversicherung; Person; Verfahrens; Arbeitgeber |