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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 782 OR dal 2023

Art. 782 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 78 M. Riduzione del capitale sociale 2

1 L’assemblea dei soci può deliberare la riduzione del capitale sociale.

2 Il capitale sociale non può in nessun caso essere ridotto a una somma inferiore a 20 000 franchi.

2 Il capitale sociale può essere ridotto a una somma inferiore a 20 000 franchi soltanto se è simultaneamente aumentato almeno sino a concorrenza di questo ammontare. (1)

4 Per il rimanente, si applicano per analogia le disposizioni del diritto della societ? anonima concernenti la riduzione del capitale azionario.

(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 19 giu. 2020 (Diritto della societ? anonima), in vigore dal 1° gen. 2023 (RU 2020 4005; 2022 109; FF 2017 325).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
117 II 85Handelsregister. Eintragung einer Zweigniederlassung. 1. Begriff der Zweigniederlassung (E. 3). 2. Umstände, aus denen zu schliessen ist, dass der dem Hauptsitz unterstellte Zweigbetrieb die für eine Zweigniederlassung erforderliche Selbständigkeit besitzt; massgebend ist die Autonomie nach aussen (E. 4a). 3. Die Leitung muss bevollmächtigt sein, die laufenden Geschäfte ohne Genehmigung oder Gegenzeichnung durch eine Stelle ausserhalb der Niederlassung abzuschliessen. Die Eigenständigkeit fehlt, wo die Hauptleitung bloss ihren Wirkungsbereich auf eine von der Hauptniederlassung getrennte Geschäftsstelle ausweitet (E. 4b). 4. Da keiner der beiden Verwaltungsräte seine Tätigkeit schwergewichtig auf die Leitung des Zweigbetriebes verlegt hat, genügt die Kollektivunterschrift für die Annahme der erforderlichen Selbständigkeit nicht (E. 4c).
Ständig; Zweigniederlassung; Zweigbetrieb; Verwaltung; Handelsregister; Leitung; Geschäft; Eigenständigkeit; Selbständigkeit; Selbständig; Niederlassung; Beschwerde; Justiz; Geschäftlich; GAUCH; Verwaltungsräte; Geschäfte; Bevollmächtigt; Leiter; Hauptleitung; Hauptsitz; Geschäfts; Justizdirektion; Wird; Zweigbetriebes; Marktzugang; Kollektivunterschrift; Annahme; Zweigbetriebs; Erforderlichen
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