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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 77a StGB vom 2023

Art. 77a Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 77a Arbeitsexternat und Wohnexternat

1 Die Freiheitsstrafe wird in der Form des Arbeitsexternats vollzogen, wenn der Gefangene einen Teil der Freiheitsstrafe, in der Regel mindestens die Hälfte, verbüsst hat und nicht zu erwarten ist, dass er flieht oder weitere Straftaten begeht.

2 Im Arbeitsexternat arbeitet der Gefangene ausserhalb der Anstalt und verbringt die Ruhe- und Freizeit in der Anstalt. Der Wechsel ins Arbeitsexternat erfolgt in der Regel nach einem Aufenthalt von angemessener Dauer in einer offenen Anstalt oder der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt. Als Arbeiten ausserhalb der Anstalt gelten auch Hausarbeit und Kinderbetreuung.

3 Bewährt sich der Gefangene im Arbeitsexternat, so erfolgt der weitere Vollzug in Form des Wohn- und Arbeitsexternats. Dabei wohnt und arbeitet der Gefangene ausserhalb der Anstalt, untersteht aber weiterhin der Strafvollzugsbehörde.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 77a Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BESK 2019 242Vollzugsform des Electronic MonitoringBeschwerde; Beschwerdeführer; Vollzug; Arbeit; Monitoring; Electronic; Vollzugsakten; Seiner; Teilte; Vollzugsform; Stunde; Wiesen; Verurteilte; Gesuch; Stunden; Verfahren; Kanton; Bringe; Nachweis; Gewährung; Kantons; Entscheid; Bereit; Haushalt; -jährige; Gesundheitliche; Verfügung; Beschwerdeführers
BESK 2018 95SistierungsverfügungBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Akten; Amtlich; Amtliche; Massnahme; Entlassung; Bedingte; Verfahrens; Recht; Vollzug; Massnahmenvollzug; Verfügung; Stationären; Beschwerdeführers; Vollzugs; Sistierung; Progressionsstufe; Entscheid; Gesuch; Zwischenentscheid; Überprüfung; Wiesen; Kanton; Arbeit; Bedingten; Gewährung; Rechtsanwalt; Kantons

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2008.00539Versetzung ins ArbeitsexternatArbeitsexternat; Beschwerde; Regel; Richtlinien; Vollzug; Bundesgericht; Recht; Gefangene; Arbeitsexternats; Voraussetzung; Regelung; Schweiz; Justiz; Voraussetzungen; Verwaltungsgericht; Entscheid; Recht; Schweizerischen; Kantone; Vollzugs; Halbfreiheit; Beschwerdegegner; Kammer; Verlassen; Kantons; Gefangenen; Versetzung; Dezember; Verfahren; Beschwerdeführer
SOVWBES.2016.404Sozialhilfe / Ausrichtung von TaschengeldBeschwerde; Arbeit; Integration; Beschwerdeführer; Sozialhilfe; Integrationszulage; Massnahme; Person; Massnahmen; Massnahmenvollzug; Leistung; Einkommen; Vollzugs; Richtlinien; Stiftung; SKOS-Richtlinien; Taschengeld; Vollzug; Leistungen; Arbeitsmarkt; Vollzugs; Sozialregion; Bedingte; Einnahme; Personen; Departement; Einkommens; Arbeitsexternat; Innern; Verwaltungsgericht
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