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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 779bSCC from 2023

Art. 779b Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 779b (1)

1 Contractual provisions on the nature and scope of a building right, such as location, design, size and purpose of the buildings, as well as on the use of land which, although not built on, is used in the exercise of the building right, are binding on every new owner of the right and the servient property.

2 Additional contractual provisions may be noted in the land register, if the parties so agree. (2)

(1) Inserted by No I of the FA of 19 March 1965, in force since 1 July 1965 (AS 1965 445; BBl 1963 I 969).
(2) Inserted by No I 1 of the FA of 11 Dec. 2009 (Register Mortgage Certificates and other amendments to Property Law), in force since 1 Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 779b Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7H 18 300Perimeterpflicht bei einem unselbständigen Baurecht. Beurteilung der zivilrechtlichen Ausgangslage im Fall eines unselbständigen Baurechts (E. 6.4.2). Bestimmung des Trägers des wirtschaftlichen Sondervorteils im Fall eines unselbständigen Baurechts im Vergleich zur Rechtslage bei einem selbständigen und dauernden Baurecht (E. 6.4.3.-6.4.5).Baurecht; Grundstück; Eigentümer; Recht; Selbständige; Grundstücke; Beitrags; Abgabe; Beitragspflicht; Person; Auslegung; Beschwerde; Baurechts; Sondervorteil; Grundeigentümer; Beschwerdeführerin; Unselbständige; Wirtschaftliche; Rechtlich; Anlage; Bauberechtigte; Gemeinde; Steuer; Transformatorenstation; Berechtigten; Strasse; Selbständigen; Anlagen; Bauberechtigten
LU7H 18 300Perimeterpflicht bei einem unselbständigen Baurecht. Beurteilung der zivilrechtlichen Ausgangslage im Fall eines unselbständigen Baurechts (E. 6.4.2). Bestimmung des Trägers des wirtschaftlichen Sondervorteils im Fall eines unselbständigen Baurechts im Vergleich zur Rechtslage bei einem selbständigen und dauernden Baurecht (E. 6.4.3.-6.4.5).Baurecht; Grundstück; Eigentümer; Selbst; Selbständige; Grundstücke; Beitrag; Rechts; AaO; Beitrags; Abgabe; Berechtigt; Beitragspflicht; Person; Auslegung; Rechtlich; Beschwerde; Baurechts; öffentlich; Sondervorteil; Wirtschaftliche; Beschwerdeführerin; Unselbständige; Rechtliche; Grundeigentümer; Bauberechtigte; öffentliche; Anlage
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/2-2011/56Entscheid Art. 51 Abs. 1 BauG (sGS 731.1), Art. 779 Abs. 1 ZGB (SR 210), Art. 19 Abs. 1 Baurecht; Grundstück; Baurechts; Gemeinde; Erschliessung; Wasserversorgung; Hauptleitung; Rechnung; Recht; Rekurrentin; Reglement; Xxx&#; Stammgrundstück; Liegenschaft; Politische; Grundstücks; Strasse; Entscheid; Anschluss; Baurechtsvertrag; Rekurs; Sondervorteil; Erschlossen; Baurechtsgrundstück; Eigentümer; Hauptleitungen; Reglements; Ortsgemeinde; Politischen
AGAGVE 2018 36AGVE 2018 - Band 36 2018 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 336 36 Grundbuch; Baurecht; Vormerkung persönlicher Rechte...Baurecht; Baurechts; Recht; Grundbuch; Bestimmungen; Dauernde; Obligatorische; Selbständige; Dauernden; Pflichtung; Verlängerung; Optionsrecht; Grundstück; Realobligation; Strittige; Selbständigen; Übertragung; Beschwerde; Zusammenhang; Rischen; Nichtausübung; GROSS; Fraglich; Drittpartei; Realobligatorische; Strittigen; Optionsrechts; Auszugehen
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