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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 778a OR dal 2023

Art. 778a Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 7 II. ... 78a (1)

(1) Abrogato dal n. I 2 della LF del 17 mar. 2017 (Diritto del registro di commercio), con effetto dal 1° gen. 2021 (RU 2020 957; FF 2015 2849).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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