Art. 774a OR dal 2023
Art. 774a D. Buoni di godimento
Lo statuto può prevedere l’emissione di buoni di godimento; le disposizioni del diritto della societ? anonima si applicano per analogia.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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