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Legge sul contratto d’assicurazione (LCA)

Art. 76 LCA dal 2023

Art. 76 Legge sul contratto d’assicurazione (LCA) drucken

Art. 76 a. Principio; estensione

1 Lo stipulante ha diritto di designare un terzo come beneficiario senza il consenso dell’assicuratore. (1)

2 Il beneficio può comprendere tutto il diritto derivante dall’assicurazione o solo una parte di esso.

(1) Vedi nondimeno l’art. 1 dell’O del 1° mar. 1966 che abroga le restrizioni alla libert? contrattuale per i contratti d’assicurazione (RS 221.229.11).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 76 Legge sul contratto d’assicurazione (VVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB130040Erbteilung / Auskunfts- und EditionsbegehrenErblasser; Auskunft; Begehren; Gesellschaft; Recht; Widerbeklagte; Vorinstanz; Beklagten; /Widerbeklagte; Verpflichte; Unterlagen; Recht; Rechtsbegehren; Berufung; Gesellschaften; Zahlung; Klägers; Dispositiv; Rechtsbegehrens; Widerbeklagten; Anwalt; Beklagtischen; Zustellung; Kunfts; Kopie; Ziff; Kopien; Lägerin
ZHLB130041Erbteilung / Auskunfts- und EditionsbegehrenWiderbeklagte; /Widerbeklagte; Erblasser; Auskunft; Begehren; Recht; Beklagten; Widerbeklagten; Gesellschaft; Unterlagen; Vorinstanz; Berufung; /Widerbeklagten; Rechtsbegehren; Verpflichten; Rechtsbegehrens; Und/oder; Verpflichten; Kunfts; Zuwendungen; Kopie; Widerklägerin; Rechtsbegehrens; Ziff; Auskunfts; Verfahren; Erblasserin

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2009/37Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG. Art. 25 Abs. 1 ATSG: Prüfung der Frage, ob der Kauf einer Leibrente mit einem zuvor erhaltenen Invaliditätskapital eine Verzichtshandlung im Sinn von Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG darstellt und ob gestützt darauf eine Rückforderung erfolgen kann (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. November 2010, EL 2009/37). Beschwerde; Beschwerdeführer; Leibrente; Versicherung; Rente; Leistung; Invalidität; Recht; Beschwerdeführers;Leistung; EL-act; Schloss; Vermögens; Leibrenten; Schlossen; Auszahlung; Anrechnung; Hypothetische; Verzicht; Abgeschlossen; Prämie; Beschwerdegegnerin; Kapital; Prämien; Rückgewähr; Mutter; Ergänzungsleistung; Invaliditätskapital; Rückforderung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 V 218Art. 73 Abs. 1 und 4 BVG. Streitigkeiten über die berufliche Vorsorge im engeren Sinn zwischen Versicherten bzw. Anspruchsberechtigten und einer (provisorisch) registrierten Verbandsvorsorgeeinrichtung unterliegen dem Rechtsweg nach Art. 73 Abs. 1 und 4 BVG (Erw. 1). Art. 1 ff. OR. Freiwillige Vorsorge für Selbständigerwerbende (nicht nach BVG): Rechtsnatur und Auslegung des Vorsorgevertrages (Erw. 2). Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages (Erw. 3b). Art. 4 ff. VVG, Art. 23 ff. OR. Anzeigepflichtverletzung im Bereich der freiwilligen Vorsorge Selbständigerwerbender (nicht nach BVG). Der Tatbestand der Anzeigepflichtverletzung beurteilt sich bei Fehlen entsprechender statutarischer bzw. reglementarischer Bestimmungen nicht nach den Regeln über die Mängel beim Vertragsabschluss (Art. 23 ff. OR), sondern analogieweise nach Art. 4 ff. VVG (Erw. 4). Umfang der Anzeigepflicht (Erw. 5a). Ob die Anzeigepflicht verletzt ist, ist verschuldensunabhängig nach objektiven und subjektiven Kriterien zu prüfen (Erw. 5b). Bei der vierwöchigen Frist von Art. 6 VVG handelt es sich um eine Verwirkungsfrist; sie beginnt zu laufen, sobald die Vorsorgeeinrichtung zuverlässige Kenntnis von Tatsachen erhält, die den sicheren Schluss auf Anzeigepflichtverletzung zulassen (Erw. 6a). Vorsorge; Versicherung; Vertrag; Recht; Wirte; Antrag; Anzeigepflicht; BAV-Wirte; Versicherer; Berufliche; Person; Gefahr; Beruflichen; Reglement; Vorsorgevertrag; Anspruch; Vertragsabschluss; Antragsteller; Bestimmungen; Vorsorgeeinrichtung; Stellten; Verletzung; Zeitpunkt; Zustande; Bereich; Stiftung; VIRET; Vorsorgeinteressent; Privatversicherungsrecht
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