Art. 76 LP de 2025

Art. 76 Communication au créancier
1 L’opposition est consignée sur l’exemplaire du commandement de payer, destiné au créancier; s’il n’y a pas eu opposition, il en est également fait mention.
2 Cet exemplaire est remis au créancier immédiatement après l’opposition ou à l’expiration du délai d’opposition.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 76 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220056 | Kostenvorschuss | Betreibung; SchKG; Betreibungsamt; Gebühr; Gebühren; Zahlungsbefehl; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Konkurs; Kostenvorschuss; Vorinstanz; Kanton; Steuerkomponente; Zahlungsbefehls; Betreibungskosten; Steuerkomponenten; Entscheid; Parteien; Zustellung; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Volketswil; Forderung; Begehren; Verfahren; Beschwerdeverfahren; ünden |
ZH | PS150208 | Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Pfändung; Betreibung; Betreibungs; Vorinstanz; Pfändungsurkunde; Recht; SchKG; Betreibungsamt; Beschwer; Rechtsvorschlag; Aufsichtsbehörde; Verfahren; Rüge; Dietikon; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Akten; Einkommen; Konkurs; Beweis; Bundesgericht; Schuldbetreibung; Urteil; Zustellung; Pfän-; Beschluss |
Dieser Artikel erzielt 74 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
130 III 387 | Gebühr für den Zahlungsbefehl (Art. 16 GebV SchKG); Ersatz der Posttaxen (Art. 13 GebV SchKG). Wird der Zahlungsbefehl durch das Betreibungsamt zugestellt, ist als Auslage einzig die dadurch nicht angefallene Posttaxe geschuldet (Art. 13 Abs. 2 GebV SchKG), unter Ausschluss der Kosten für eine eingeschriebene Sendung (Art. 13 Abs. 3 lit. d GebV SchKG). Soweit die Posttaxen zu ersetzen sind, sind sie zu der in Art. 16 GebV SchKG vorgesehenen Grundgebühr hinzuzuschlagen (E. 3). Die Zustellung der für den Gläubiger bestimmten Ausfertigung des Zahlungsbefehls (Art. 76 Abs. 2 SchKG) wird von Art. 13 Abs. 3 lit. d GebV SchKG nicht erfasst; es handelt sich um eine Mitteilung des Betreibungsamtes im Sinne von Art. 34 SchKG, die durch eingeschriebenen Brief (Lettre Signature) vollzogen wird und für die Ersatz nach Art. 13 Abs. 1 GebV SchKG geschuldet ist (E. 4). | Office; éancier; SchKG; émolument; Commission; écision; Chambre; Exemplaire; édéral; Envoi; Genève; Zahlungsbefehl; Posttaxe; Avance; Tarif; établissement; était; ébours; être; Extrait; Office; Ersatz; Posttaxen; Betreibungsamt; Lettre; équisition; écité; Tribunal; Office;; édaction |
130 III 231 | Zustellung des Doppels des Zahlungsbefehls an den Betreibenden oder seinen Vertreter (Art. 76 Abs. 2 SchKG). Beschwerdelegitimation der ohne ihr Wissen als Vertreter bezeichneten Person (Art. 17 ff. SchKG). Die Zustellung der für den Betreibenden bestimmten Ausfertigung des Zahlungsbefehls per Nachnahme stellt eine mit Beschwerde anfechtbare Betreibungshandlung im Sinne von Art. 17 SchKG dar. Ein Anwalt, der ohne sein Wissen als Vertreter des Betreibenden bezeichnet worden ist, ist befugt, gegen die ihn persönlich treffende Vorkehr Beschwerde zu führen (E. 1). Der Betreibungsbeamte ist nicht gehalten, von Amtes wegen die Vertretungsmacht eines Anwalts zu prüfen, der nach dem kantonalen Recht befugt ist, berufsmässig Parteien in Zwangsvollstreckungsverfahren vor den Betreibungs- und Konkursämtern zu vertreten (E. 2.1). Pflicht der Aufsichtsbehörde, das im Beschwerdeverfahren festgestellte Fehlen einer Vertretungsmacht zu beachten (E. 2.2). | éancier; Office; ésent; Envoi; Commission; Chambre; édé; équisition; Avocat; équisitions; être; Betreibenden; Vertreter; SchKG; Betreibungs; ésentant; écision; étention; éposé; ésentation; Konkurs; écembre; Zustellung; Zahlungsbefehls; Anwalt; Vertretungsmacht; Genève; Opposition; Annulation; était |