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Code civil suisse (CC)

Art. 759 CC de 2023

Art. 759 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 759 a. Surveillance

Le propriétaire peut s’opposer ? tout acte d’usage illicite ou non conforme ? la nature de la chose.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 759 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF140086Entzug des Besitzes bei Nutzniessung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Meilen vom 15. Oktober 2014 (ES140033)Berufung; Berufungsklägerin; Nutzniessung; Berufungsbeklagte; Recht; Berufungsbeklagten; Besitz; Besitzes; Entscheid; Vorinstanz; Nutzniessungsobjekt; Gebrauch; Widerrechtlich; Gesuch; Besitzesentziehung; Widerrechtliche; Nutzniessungsrecht; Entziehung; Nutzniesser; Partei; Unterhalt; Parteien; Zahlungen; Wohnung; Betrag; Eigentümer
LUOG 1994 6Art. 755 ff. ZGB. Der Nutzniesser kann ohne Zustimmung des Eigentümers einen Dritten mit der Verwaltung der Nutzniessungsobjekte beauftragen.

Verwaltung; Eigentümer; Nutzniesser; Nutzniessung; Zustimmung; Beklagten; Übertragung; Grundstücke; Eigentümers; Klägers; Recht; Liegenschaft; Ausübung; Widerrechtlich; Gebrauch; Simonius/Sutter; Ausgeübt; Anspruch; Widerrechtlichen; übertragen; Grundstücken; Vertrag; Verwaltungsvertrag; Richter; Vertraglich; Rechte; Person; Piotet; Vereinbart; Enthält
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