Art. 758 CCS dal 2025

Art. 758 Cedibilità
1 L’usufruttuario il cui diritto non abbia un carattere strettamente personale può cederne l’esercizio ad un terzo.
2 Il proprietario può far valere i suoi diritti direttamente verso il terzo.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 758 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 7H 19 45 | Ein Nutzniessungsverzicht ist keine Schenkung im Sinn von § 6 Abs. 1 EStG (E. 3-4). Verletzung der Begründungspflicht zufolge eines Verweises auf eine nicht publizierte "Luzerner Praxis" (E. 2). | Nutzniessung; Erbschaftssteuer; Steuer; Recht; Luzern; Gehör; Erblasser; Entscheid; Kanton; Nutzniessungsverzicht; Schenkung; Person; Erblasserin; Kantons; Anspruch; Entscheids; Begründung; Auslegung; Einsprache; Verzicht; Zusammenhang; Vermögens; Erben; Aktien; Gehörs; Erblassers; Wortlaut; Gesetzes; Rechtsgeschäft |
LU | 7H 19 45 | Ein Nutzniessungsverzicht ist keine Schenkung im Sinn von § 6 Abs. 1 EStG (E. 3-4). Verletzung der Begründungspflicht zufolge eines Verweises auf eine nicht publizierte 'Luzerner Praxis' (E. 2). | Nutzniessung; Erbschaftssteuer; Steuer; Recht; Luzern; Gehör; Erblasser; Entscheid; Kanton; Nutzniessungsverzicht; Schenkung; Person; Erblasserin; Kantons; Anspruch; Entscheids; Begründung; Auslegung; Einsprache; Verzicht; Zusammenhang; Vermögens; Erben; Aktien; Gehörs; Erblassers; Wortlaut; Gesetzes; Rechtsgeschäft |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | A 07 72_1 | Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar. | Grundstück; Eigentümer; Benutzung; Handänderung; Benutzungsrecht; Person; Autotresor; Grundstücks; Recht; Belastung; Parkhaus; Dienstbarkeit; Eigentümerdienstbarkeit; Eigentümers; Beeinträchtigung; Parkplätze; Grundstücke; Eigentümerschaft; Baurecht; Vertrag; Nutzniessung; Personaldienstbarkeit; Parkhauses; Übertragung; Weisungen; Eigentum |
LU | A 07 72_2 | § 2 Ziff. 3 lit. c HStG. Belastung eines Grundstücks mit einer Dienstbarkeit. Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar. | Grundstück; Eigentümer; Benutzung; Handänderung; Benutzungsrecht; Grundstücks; Person; Autotresor; Recht; Belastung; Parkhaus; Dienstbarkeit; Eigentümerdienstbarkeit; Eigentümers; Beeinträchtigung; Parkplätze; Eigentümerschaft; Baurecht; Vertrag; Nutzniessung; Personaldienstbarkeit; Parkhauses; Übertragung; Weisungen; Eigentum; Personaldienstbarkeiten |