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Code civil suisse (CC)

Art. 754 CC de 2024

Art. 754 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 754 5. Prescription des indemnités

Les droits du propriétaire en raison de changements ou de dépréciations, ceux de l’usufruitier pour ses impenses et la faculté qu’il a d’enlever les installations par lui faites, se prescrivent par une année dès la restitution de la chose.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 II 52Art. 752 ff. OR. Aktienrechtliche Verantwortlichkeit. 1. Begriff der Wertberichtigung und der Rückstellung. Unterbliebene Wertberichtigung und Bonität des Schuldners (E. 2). 2. Umfang der Sorgfaltspflichten von Verwaltungsräten (Art. 722 Abs. 1 OR) (E. 3a). 3. Die Deckung der Darlehensforderung einer Aktiengesellschaft durch das Privatvermögen des Darlehensnehmers und Hauptaktionärs im Zeitpunkt der Demission der Verwaltungsräte schliesst deren aktienrechtliche Verantwortlichkeit nicht aus (Art. 754 Abs. 1 OR); Bedeutung des "Klumpenrisikos" (E. 3b). Kredit; Schaden; Verwaltung; Obergericht; Klagte; Gesellschaft; Beklagten; Bundesgericht; Urteil; Verantwortlichkeit; Verwaltungsräte; Zeitpunkt; Aktienrechtlich; Kausalität; Darlehen; Berufung; Sorgfalt; Kredits; Bonität; Demission; Schädigung; Wertberichtigung; Aktienrechtliche; Adäquat; Tretenen; Natürliche; Liquidität; Darlehens; Angefochtene; Frank
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