Art. 752 CC de 2024
Art. 752 b. Responsabilité
1 L’usufruitier répond de la perte et de la dépréciation de la chose, s’il ne prouve pas que le dommage est survenu sans sa faute.
2 Il remplace les choses qu’il a consommées sans en avoir le droit.
3 Il ne doit aucune indemnité pour la dépréciation causée par l’usage normal de la chose.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 752 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):| Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
| VD | HC/2022/187 | ’intimé; Appel; ’appel; ’appelante; éritier; était; éritiers; ’au; Usufruit; établi; ’usufruit; édé; ’il; éré; ’expert; écuteur; Hoirie; ésident; érence; ’hoirie; ’est; Exécuteur; Arrêt | |
| SO | SGSTA.2013.77 | Staats- und Bundessteuer 2010-2011 | Geschäft; Nutzniessung; Geschäftsvermögen; Liegenschaft; Steuer; Eigentum; Nutzniesser; Eigentümer; Abschreibung; Vermögens; Rekurrentin; Privatentnahme; Abschreibungen; Veräusserung; Vorinstanz; Verkauf; Buchwert; Privatvermögen; Locher; Urteil; Eigentums; Einkommen; Überführung; Besteuerung; Übertragung; Entgelt; Grundstück |
Anwendung im Bundesgericht
| BGE | Regeste | Schlagwörter |
| 132 III 715 | Art. 752 OR; Prospekthaftung; Kausalzusammenhang. Für den Nachweis des natürlichen bzw. hypothetischen Kausalzusammenhangs gilt allgemein das Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Auch im Bereich der Prospekthaftung hat der Kläger, der behauptet, falsche Angaben im Emissionsprospekt seien kausal für seinen Kaufentschluss und den damit in Zusammenhang stehenden Schaden gewesen, keinen strikten Beweis für den von ihm behaupteten Kausalverlauf, sondern nur den Beweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu erbringen (E. 3). | Beweis; Kausalzusammenhang; Prospekt; Aktie; Wahrscheinlichkeit; Emissionsprospekt; Aktien; Beweismass; Prospekthaftung; Schaden; Handelsgericht; Vorinstanz; Börse; Berufung; Kausalzusammenhangs; Kausalität; Zusammenhang; Beweiserleichterung; Beweislast; Urteil; Börsengang; Preis; Kaufentscheid; Beweiswürdigung |
| 98 Ib 133 | Wehrsteuer: Unter welchen Voraussetzungen sind Vergütungen, die der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtete Grundeigentümer von einer Unternehmung als Entgelt für die Ausbeutung von Kiesvorkommen erhält, steuerfrei? | Grundstück; Abbau; Wehrsteuer; Einkommen; Substanz; Ausbeutung; Entschädigung; Grundstücke; Kapitalgewinn; Bundesgericht; Rekurskommission; Berechtigte; Parzelle; Urteil; Wehrsteuer-Rekurskommission; Eigentümer; Kiesabbau; Ertrag; Nutzniessung; Entgelt; Kiesvorkommen; Kiesentnahme; Material; Entschädigungen; Vertragsabschluss; Kapitalgewinne |

