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Code civil suisse (CC)

Art. 747 CC de 2024

Art. 747 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 747 2. … (1)

(1) Abrogé par le ch. I 2 de la LF du 5 oct. 1984, avec effet au 1er? janv.? 1988 (RO 1986 122; FF 1979 II 1179).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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