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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 74 CCP de 2024

Art. 74 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art.? 74 Information du public

1? Le ministère public et les tribunaux ainsi que, avec leur accord, la police, peuvent renseigner le public sur une procédure pendante lorsque:

  • a. la collaboration de la population est nécessaire ? l’élucidation d’infractions ou ? la recherche de suspects;
  • b. la population doit être mise en garde ou tranquillisée;
  • c. des informations ou des rumeurs inexactes doivent être rectifiées;
  • d. la portée particulière d’une affaire l’exige.
  • 2? La police peut, de sa propre initiative, informer le public sur les accidents et les infractions, sans désigner nommément les personnes impliquées.

    3? L’information du public respecte le principe de la présomption d’innocence du prévenu de même que les droits de la personnalité des personnes concernées.

    4? Dans les causes impliquant des victimes, les autorités et les particuliers ne sont habilités, en dehors d’une audience publique de tribunal, ? divulguer l’identité de la victime ou des informations permettant son identification qu’? l’une des conditions suivantes:

  • a. la collaboration de la population est nécessaire ? l’élucidation de crimes ou ? la recherche de suspects;
  • b. la victime ou, si elle est décédée, ses proches y consentent.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 74 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUA160008Ausstand (Untersuchung einer Staatsanwaltschaft)Staatsanwalt; Medien; Medienmitteilung; Stadtpolizei; Staatsanwalts; Gesuchsteller; Staatsanwaltschaft; Polizei; Notwehr; Verfahren; Ausstand; Verfahren; Verbreite; Kantons; Notwehrsituation; Staatsanwaltes; Abgesprochen; Stadtrat; Objektiv; Polizisten; Ausstandsgesuch; Untersuchung; Stellung; Unentgeltliche; Stadtrates; Stellungnahme; Verbreitet; Befangenheit; Anschein
    ZHPP160014Forderung (unentgeltliche Rechtspflege)Recht; Oberstaatsanwaltschaft; Beschwerde; Medien; Vorinstanz; Verfahren; Tweet; Klägers; Medienmitteilung; Interesse; Kanton; Öffentlichkeit; Unentgeltliche; Rechtspflege; Verfügung; Shitstorm; Mitteilung; Gesuch; Kommunikation; Staatshaftungsklage; Kantons; Unentgeltlichen; Beschwerdeverfahren; Weisungen; Entscheid; Frist; Gewährung; Verfahren; Liegende
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    GRU 2021 66Zugang zu amtlichen Dokumenten
    BSBES.2019.261 (AG.2020.692)Öffentlichkeitsfahndung (Internetfahndung) mit unverpixelten FotosPerson; Schwer; Beschwerde; öffentlich; Beschwerdeführer; Öffentlichkeit; Staatsanwalt; Werden; Staatsanwaltschaft; Liegen; Öffentlichkeitsfahndung; Vorliegen; Vorliegend; Tatverdacht; Verpixelt; Verfahren; Fahndung; Verpixelte; AaO; Personen; Medien; Bewilligt; öffentliche; Gewalt; Interesse; Stellt; Publikation; Bewilligte; Stehen
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    120 IV 217Aussageverweigerungsrecht eines Kindes in einem gegen seinen Vater eröffneten Strafverfahren wegen Sexualdelikten zu seinem Nachteil. §§ 65 Ziff. 2, 66 Ziff. 1, 67 Abs. 1 StPO/BL; Art. 7 Abs. 2, Art. 8 Abs. 2 OHG. Ob einem vierjährigen Mädchen in einem gegen seinen Vater eröffneten Strafverfahren wegen Sexualdelikten zu seinem Nachteil nach dem kantonalen Strafprozessrecht ein Aussageverweigerungsrecht wegen Verwandtschaft zustehe und ob es dieses rechtswirksam ausgeübt habe, sind Fragen des kantonalen Rechts, die im Verfahren der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde nicht aufgeworfen werden können (E. 3). Die Bejahung dieser Fragen verstösst weder gegen Sinn und Zweck des Sexualstrafrechts noch gegen Sinn und Zweck des Opferhilfegesetzes (E. 4). Offengelassen, ob und auf welche Weise ein vierjähriges Mädchen in einem solchen Fall als Opfer im Sinne von Art. 7 Abs. 2 OHG die Aussage zu Fragen betreffend sein Intimsphäre verweigern könne (E. 2). Aussage; Zeugnis; Zeugnisverweigerung; Prozess; Opfer; Verwandtschaft; Zeugnisverweigerungsrecht; Aussageverweigerung; Aussageverweigerungsrecht; Recht; Mädchen; Kinder; Prozessordnung; Fragen; Vater; Vorinstanz; Kanton; Prozessordnungen; Angeschuldigte; Bundes; Kindes; Verwandte; Taten; Angeschuldigten; Aussagen; Psychiatrischen; Rechtlich; Verfahren; Sexualdelikten; Dienst

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2015.128Aktenführung (Art. 100 StPO).Beschwerde; Medien; Verfahrens; Akten; Akten; Verfahrensakten; Behörde; Öffentlichkeit; Journalisten; Orientierung; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahrensakten; Presse; Korrespondenz; Partei; Rechtsvertreter; Verfügung; Rubrik; Anfrage; Antworten; Parteien; Ukrainischen; Anfragen; Medienanfragen; Hinweis; Pressemitteilungen; Bundesanwaltschaft; Mediendienst
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