Art. 73 Third Party Intervention
1 Any person who claims to have a better right in the object of a dispute, to the total or partial exclusion of both parties, may bring a claim directly against both parties in the court in which the dispute is pending in first instance.
2 The court may either suspend the proceedings until the case of the principal intervenor is finally concluded, or join the two cases.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RA190004 | Arbeitsrechtliche Forderung | Beschwerde; Arbeit; Vorinstanz; Recht; Klägers; Entscheid; Klagte; Klage; Klagten; Gehör; Beklagten; Partei; Kündigung; Angefochtene; Verletzung; Entschädigungsfolgen; Parteien; Bezahlen; Verfahren; Gehörs; Sachverhalt; Zulasten; Angefochtenen; Urteil; Eventualbegründung; Kanton; Dispositivziffer; Arbeitslosenkasse |
SG | BE.2015.44 | Entscheid Art. 91 Abs. 2 ZPO (SR 272): Kann zwischen den Parteien keine Einigung über den Streitwert erzielt werden oder erweist sich ihre Streitwertangabe als offensichtlich unrichtig, so hat das Gericht den Streitwert nach objektiven Kriterien festzusetzen. Bei einer Klage auf Nichtigkeit eines Grundstückkaufvertrages bzw. darauf gestützter Rückübertragung des Eigentums an der Liegenschaft entspricht der Streitwert dem Wert der Liegenschaft ohne Abzug allfälliger Hypothekarschulden (Kantonsgericht, Einzelrichterin im Obligationenrecht, 21. Dezember 2015, BE.2015.44). […] | Streit; Streitwert; Liegenschaft; Hypothek; Kaufpreis; Eigentum; Grundstückkaufvertrag; Kläger; Rechtsprechung; Partei; Darauf; Grundstückkaufvertrages; Vorliegend; Streitig; Entspricht; Nichtigkeit; Verkehrswert; Verlangt; Hypothekarschuld; Parteien; Bundesgericht; Beklagte; Abzustellen; Bereich; Bestimmung; Bundesgerichtliche; Streitige; Rückübertragung; Streitwerts; Abschluss |