Art. 72 BZG vom 2023
Art. 72 3. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen Mindestanforderungen
Der Bundesrat legt die Mindestanforderungen an die Schutzbauten fest.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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