Art. 717 CCS dal 2025

Art. 717 Acquisto senza il possesso
1 Quando in forza di uno speciale rapporto giuridico, la cosa sia rimasta presso l’alienante, il trasferimento della proprietà è inefficace di fronte ai terzi, se fu fatto nell’intenzione di pregiudicarli, o di eludere le disposizioni relative al pegno manuale.
2 Il giudice decide in proposito con libero apprezzamento.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 717 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB220025 | Forderung | Aktie; Aktien; Beklagten; Vorinstanz; Vereinbarung; Vertrag; Kaufrecht; Namenaktie; -Aktie; Namenaktien; -Aktien; Vertrags; Berufung; Parteien; Erwerb; Über; Eigentum; Recht; Verkauf; Aktionär; Kaufrechts; Erwerbs; Kläger; Vertragspartei; Klägers; Anschlussberufung; Aktienzertifikat; Vertragsparteien; Auslegung |
ZH | NE210005 | Lastenbereinigungsklage | Schuldner; Schuldbrief; Schenkung; Grundstück; Beklagte; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Berufung; Besitz; Betreibung; Nutzniessung; Schuldners; SchKG; Grundstücke; Geschäft; Schuldbriefs; Gläubiger; Pfändung; Schenkungsvereinbarung; Simulation; Anfechtung; Urteil; Sicherungsübereignung; Übertragung; Grundbuch |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
88 II 73 | Fahrniseigentum; Erwerb ohne Besitz (Art. 717 ZGB). Dass eine Umgehung der Bestimmungen über das Faustpfand beabsichtigt worden sei, kann nur angenommen werden, wenn diese Absicht bei beiden Parteien, insbesondere auch beim Erwerber, bestanden hat. Tat- und Rechtsfrage. Verbindlichkeit der vorinstanzlichenFeststellungen über den innern Tatbestand. Fälle, in denen die Umstände auf die Umgehungsabsicht schliessen lassen (Einschränkung von BGE 78 II 212 Erw. 4). | Gautschi; Maschinen; Umgehung; Recht; Kobel; Faustpfand; Berufung; Steiner; Vorinstanz; Urteil; Umstände; Beklagten; Miete; Erwerb; Absicht; Parteien; Feststellungen; Tatbestand; Holzbearbeitungsmaschinen; önne; Vertrag; ätte; Verkäufer; ührt; Rindlisbacher; Mietvertrag; Kündigung; Konkurs; Appellationshof; Klage |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2015.25 | Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG) | FINMA; Beschuldigte; Recht; Edelmetall; Apos;; Beschuldigten; Recht; Bundes; Edelmetalle; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Gesellschaft; Verwaltung; Verfahren; Urteil; Kunden; Geldstrafe; VStrR; Verwaltungs; Entgegennahme; Rechtsanwalt; Verteidigung; Gesellschaften; Einlage; Person; Täter; Finanz |