Art. 712n CCS dal 2025

Art. 712n Convocazione e presidenza
1 L’assemblea dei comproprietari è convocata e presieduta dall’amministratore, salvo che essa non disponga altrimenti.
2 Delle deliberazioni è steso verbale, custodito dall’amministratore o dal comproprietario che presiede all’assemblea.
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Art. 712n Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB230007 | Forderung und Pfandrecht | Beklagte; Beklagten; Stockwerkeigentümer; Berufung; Recht; Vorinstanz; Beschlüsse; Wertquote; Versammlung; Verwaltung; Rechtsmittel; Forderung; Verfahren; Entscheid; Klage; Einberufung; Urteil; Stockwerkeigentümerversammlung; Verrechnung; Beschluss; Forderung; Bezirks; Nichtigkeit; Lugano; Grundbuch; Stockwerkeigentum |
ZH | PS210090 | Zahlungsbefehl vom 27. Oktober 2020 / Betreibung Nr. ... | Stock; Stockwerkeigentümer; Verwaltung; Betreibung; Betreibungs; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Protokoll; Vorinstanz; Stockwerkeigentümerversammlung; Recht; Beschluss; Vertretung; Verwaltungsvertrag; Versammlung; Betreibungsbegehren; Betreibungsamt; Verwalter; Frist; Verwalterin; Aufsichtsbehörde; Verfahren; SchKG; Entscheid; Beilage; Beschwerdeverfahren; Zeitpunkt; Betreibungsbegehrens; Abberufung |
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