Art. 70CPC from 2023
Art. 70 Joinder of Parties Mandatory joinder
1 If two or more persons are in a legal relationship that calls for one single decision with effect for all of them, they must jointly appear as plaintiffs or be sued as joint defendants.
2 Procedural measures duly taken by one of the joint parties are likewise effective for the others, with the exception of challenging a decision.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 121 (5A_340/2017) | Art. 712l Abs. 2 ZGB; Stockwerkeigentum; Passivlegitimation bei Störungen, die von gemeinschaftlichen Bauteilen ausgehen. Störereigenschaft und Passivlegitimation des Störers (E. 4.1). Umfang der Passivlegitimation der Stockwerkeigentümergemeinschaft (E. 4.3). Verselbständigung der Stockwerkeigentümergemeinschaft und Abgrenzung zur Gesamtheit der Stockwerkeigentümer als Miteigentümer (E. 4.3.3). Interne und externe Angelegenheiten der Stockwerkeigentümer (E. 4.3.4). Beschlusskompetenzen und Beschlussfassung der Stockwerkeigentümerversammlung (E. 4.3.5). Anfechtungsklage gegen die Stockwerkeigentümergemeinschaft und Klage gegen die Gesamtheit der Stockwerkeigentümer (E. 4.3.6). | Stockwerkeigentümer; Beschwerde; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Brücke; Gemeinschaft; Beschluss; Urteil; Beschwerdeführer; Verwaltung; Beschwerdegegnerin; Recht; Gemeinschaftlichen; Handlung; Eigentümer; Zustand; Störung; Klagt; Verhalten; Eigentum; Pflicht; Einheit; Passivlegitimation; Stockwerkeigentümerversammlung; Störer; Rechtlich; Grundstück; Klagen; Zustandsstörer; Bezug; Passivlegitimiert |
114 Ia 153 | Art. 58 Abs. 1 BV, Ablehnung eines Richters. - Tragweite des Anspruchs auf einen unparteiischen Richter gemäss Art. 58 Abs. 1 BV (E. 3). - Ein Richter, der beim Entscheid über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsbegehren mitwirkt, ist kein unparteiischer Richter im Sinne von Art. 58 Abs. 1 BV (E. 3a/aa). - Nichtigkeit eines Gerichtsbeschlusses, an dem ein iudex inhabilis mitgewirkt hat, oder Heilung des Mangels durch das kantonale Beschwerdeverfahren? (E. 3a/bb) - Ein Richter erscheint aufgrund seines subjektiven Verhaltens dann als voreingenommen, wenn Umstände vorliegen, die den Anschein der Befangenheit und die Gefahr der Voreingenommenheit objektiv zu rechtfertigen vermögen; Anwendung dieses Grundsatzes (E. 3b). | Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Richter; Recht; Gericht; Bezirk; Ablehnung; Obergericht; Bezirks; Bezirksgericht; Befangenheit; Akten; Verfahren; Gerichtspräsident; Beschwerdeführers; Objektiv; Partei; Verhalten; Aktennotiz; Entscheid; Zivilprozess; Ablehnungsbegehren; Bezirksgerichts; Partei; Urteil; Kanton; Parteien; Nichtigkeit; über |