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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 70 LP de 2023

Art. 70 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 70 2. Rédaction

1 Le commandement de payer est rédigé en double. Un exemplaire est destiné au débiteur, l’autre au créancier. Si les exemplaires ne sont pas conformes celui du débiteur fait foi.

2 Lorsque des codébiteurs sont poursuivis simultanément, un commandement de payer est notifié ? chacun d’eux. (1)

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 70 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170146Aufhebung der Betreibung (Art. 85aSchKG)Recht; Beschwerde; Klage; SchKG; Vorinstanz; Betreibung; Entscheid; Gericht; Unentgeltliche; Materiell; Rechtspflege; Rechtsöffnung; Gemeinde; Vorschuss; Verfahren; Beklagten; Übrigen; Forderung; Aussichtslos; Ehemann; Akten; Kostenvorschuss; Gungen; Gemeindesteueramt; Gesuch; Zustellung; Partei; Beschwerdeverfahren
ZHPS170214ArrestBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Arrest; Recht; Erben; Schuld; Vorinstanz; Schuldner; SchKG; Gemeinsame; Beschwerdegegner; Bundesgericht; Mitschuldner; Solidarschuldner; Gläubiger; Gemeinschaftliche; Schuldners; Arrestbegehren; Arrestgesuch; Arrestverfahr; Rumänische; Schuldnerschaft; Entscheid; Vermögenswerte; Arrestverfahren; Betreibung; Urteil
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
86 III 130Betreibung auf Grund eines Arrestes. Art. 278 SchKG. Die Identität des Betriebenen mit dem Arrestschuldner ist gegeben, auch wenn von mehreren durch gemeinsamen Arrestbefehl belangten Schuldnern nur einer betrieben wird. Auch in einem solchen Fall ist dem für die ganze Arrestforderung gestellten Betreibungsbegehren zu entsprechen. Will der Schuldner die solidarische Verpflichtung bestreiten, so kann er Recht vorschlagen. Arrest; Schuldner; Betreibung; Raschkes; Haskel; Arrestbefehl; Rekurrenten; Lazare; Isaac; Guthaben; Lazares; amp; Mitschuldner; Solidarisch; Gläubiger; Entscheid; Abschrift; Betreibungsamt; Raschkes; Arrestbefehls; Arrestes; Zahlungsbefehl; Betrieben; SchKG; Gesellschaft; Manchester; Prosequierung; sämtliche; Aufzuheben; Arrestiert
81 III 92Wie verhält es sich mit einer Betreibung, die gegen mehrere Schuldner gemeinsam angehoben wird? Art. 70 Abs. 2 SchKG. Poursuite; Débiteur; Saisie; Biens; Salamin; Procédure; Débiteurs; Codébiteur; Contre; Poursuivi; Saurait; Tabin; Dette; D'une; Montant; Créancier; Payer; S'ils; être; Julien; Réquisition; Françoise; Réalisation; Codébiteurs; Chaque; Tabin; Personnellement; Salamin; Encore
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