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Legge sull’agricoltura (LAgr)

Art. 7 LAgr dal 2024

Art. 7 Legge sull’agricoltura (LAgr) drucken

Art. 7 Condizioni quadro per la produzione e lo smercio Principio

1 La Confederazione stabilisce le condizioni quadro per la produzione e lo smercio di prodotti agricoli in modo da consentire all’agricoltura di produrre in modo sostenibile e poco costoso e di conseguire dalla vendita dei prodotti il più elevato valore aggiunto possibile.

2 A tale proposito, tiene conto delle esigenze della sicurezza dei prodotti, della protezione dei consumatori e dell’approvvigionamento del Paese. (1)

(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 20 giu. 2003, in vigore dal 1° gen. 2004 (RU 2003 4217; FF 2002 4208 6458).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 7 Legge sull’agricoltura (LwG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 61/2001/1 Art. 8, Art. 26, Art. 27 Abs. 1, Art. 36, Art. 49 Abs. 1 und Art. 104 BV; Art. 34 KV; Art. 51 und Art. 52 Abs. 1 VRG; Art. 64 LwG; Art. 14 der Weinverordnung; Art. 7, Art. 45 und Art. 46 LwG/SH; § 78 LwV/SH. Festlegung der höchstzulässigen Erträge der Traubenernte 2001; ab­strakte Normenkontrolle Bundes; Rebbau; Kanton; Ertrag; Kategorie; Rebbaukommission; Trauben; Recht; Kantonale; Interesse; Kantone; Bundesrecht; Gesuch; Schaffhauser; Zulässigen; Schaffhausen; Regelung; Branche; Landwirtschaft; Flächeneinheit; Branchenverbands; Gesuchsteller; Ertragsbegrenzung; Festgelegt; LwG/SH; Gesetzes; Qualität; Verfassung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 II 366 (2C_560/2010)Art. 70 Abs. 3 lit. b und Abs. 4, Art. 72, 73 Abs. 1, Art. 76 und 76a LwG; Art. 4, 5, 27, 28 Abs. 1, Art. 40 ff., 59 Abs. 1 und Art. 70 Abs. 1 lit. e DZV; Art. 2 ff. ÖQV; Kürzung oder Verweigerung von Direktzahlungen wegen Verletzung von Tierschutzvorschriften. Mit der Missachtung von Tierschutzvorschriften kann nicht die Verweigerung jeder Art von Direktzahlungen begründet werden. Es muss vielmehr ein Zusammenhang zwischen der Sanktion (Beitragskürzung oder -verweigerung) und der verletzten Bestimmung bestehen (E. 3.1 und 3.2). Die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere sowie Ethobeiträgen sind nicht erfüllt, wenn Tierschutzvorschriften missachtet werden (E. 3.3.1). Demgegenüber fehlt es an einem sachlichen Zusammenhang zwischen der Verletzung von Tierschutzvorschriften und Flächenbeiträgen, Beiträgen für den ökologischen Ausgleich und Öko-Qualitätsbeiträgen; diese dürfen nicht mit der Begründung verweigert werden, es seien Tierschutzvorschriften verletzt worden (E. 3.3.2). Beiträge; Tierschutzvorschriften; Direktzahlung; Urteil; Direktzahlungen; Voraussetzung; Beschwerde; Zusammenhang; Voraussetzungen; Verweigerung; ökologischen; Erfüllt; Leistungen; Raufutter; Verletzung; Verletzt; Ausrichtung; Flächen; Ethobeiträge; RGVE-Beiträge; Haltung; Tiere; Vorschrift; Rinder; Landwirtschaftsamt; Begründung; Verweigert; Einhaltung; Begründet
134 II 287 (2C_76/2008)Art. 70 LwG, Art. 1 SuG, Art. 2 und 7 DZV, Art. 2, 6 und 14 LBV; rechtliche Selbständigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes als Voraussetzung für den Anspruch auf Direktzahlungen. Voraussetzungen für den Bezug von landwirtschaftsrechtlichen Direktzahlungen (E. 2). Die Voraussetzung der rechtlichen Selbständigkeit eines Betriebes schliesst das Erfordernis eines zivilrechtlichen Rechtstitels (Eigentum oder gültige Pacht) zur Bewirtschaftung mit ein (E. 3). Sind die privatrechtlichen Verhältnisse rechtskräftig geklärt, kann nicht durch rechtswidriges Verhalten, hier Weiterbewirtschaftung trotz abgelaufenem Pachtverhältnis, erwirkt werden, dass weiterhin Direktzahlungen geleistet werden (E. 4). Direktzahlungen; Rechtlich; Betrieb; Landwirtschaftliche; Bundes; Landwirtschaft; Beschwerde; Landwirtschaftlichen; Verhältnisse; Pacht; Bewirtschafter; Kanton; Bewirtschaftung; Betriebe; Voraussetzung; Zivilrechtlich; Schwyz; Kantons; ökologischen; Privatrechtlich; Urteil; Anspruch; Privatrechtliche; Beschwerdegegner; Bundesgericht; Zivilrechtliche; Verordnung; Eigentümer; Bewirtschaftet; Zivilrechtlichen
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