Art. 7 LFPr dal 2022
Art. 7 Regioni e gruppi sfavoriti
La Confederazione può promuovere provvedimenti nel settore della formazione professionale a favore di regioni e gruppi sfavoriti.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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