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Legge sulla formazione professionale (LFPr)

Art. 7 LFPr dal 2022

Art. 7 Legge sulla formazione professionale (LFPr) drucken

Art. 7 Regioni e gruppi sfavoriti

La Confederazione può promuovere provvedimenti nel settore della formazione professionale a favore di regioni e gruppi sfavoriti.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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