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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 6dSCC from 2023

Art. 6d Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 6d IV. Protection of the individual against violence, threats or stalking (1)

The new law applies to proceedings that are already pending when the amendment of 14 December 2018 comes into force.

(1) Inserted by No I 1 of the FA of 14 Dec. 2018 on Improving the Protection given to Victims of Violence, in force since 1 July 2020 (AS 2019 2273; BBl 2017 7307).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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