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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 68 CPP dal 2024

Art. 68 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art.? 68 Traduzioni

1? Se un partecipante al procedimento non comprende la lingua in cui si svolge il medesimo o non è in grado di esprimersi sufficientemente bene nella stessa, chi dirige il procedimento fa capo a un traduttore o interprete. Nei casi semplici o urgenti può rinunciare al traduttore o all’interprete se egli stesso e l’estensore del verbale padroneggiano sufficientemente la lingua del diretto interessato e questi vi acconsente.

2? Anche se assistito da un difensore, l’imputato è informato in una lingua a lui comprensibile, oralmente o per scritto, almeno del contenuto essenziale degli atti procedurali più importanti. Non può essere pretesa una traduzione integrale di tutti gli atti procedurali e degli atti di causa.

3? Gli atti che non sono memorie o istanze delle parti sono all’occorrenza tradotti per scritto o tradotti oralmente per il verbale.

4? Per la traduzione dell’interrogatorio della vittima di un reato contro l’integrit? sessuale si fa capo a una persona dello stesso sesso se la vittima lo domanda e se ciò è possibile senza ritardare indebitamente il procedimento.

5? Ai traduttori e agli interpreti si applicano per analogia le disposizioni concernenti i periti (art. 73, 105, 182–191).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 68 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210522Schändung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Berufung; Aussage; Zeugin; Gericht; Aussagen; Urteil; Verteidigung; Geldstrafe; Recht; Amtlich; Prot; Verfahren; Amtliche; Vorinstanz; Zimmer; Unentgeltliche; Staatsanwalt; Probezeit; Nahme; Zeuginnen; Fest; Schlafen; Habe; Entschädigung
ZHUE180263NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Nötigung; Recht; Äusserungen; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Akten; Fragliche; SMS-Nachricht; Nichtanhandnahme; Family; Rechtsmittel; Albis; Familie; Family; Fraglichen; Limmattal; Beschwerdeverfahren; Nichtanhandnahmeverfügung; Kontakte; Oberrichter; Nachfolgend:; Handlung; Prozesskaution; Willen; Auferlegt; Opfer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR130007Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe Dolmetscherwesen (KB130004) vom 10. Juli 2013Rekurrentin; Dolmetscher; Rekurs; Polizei; Akten; Wohnung; Recht; Rekursgegnerin; Vertrauen; Recht; Person; Gericht; Vertrauenswürdigkeit; Verhalten; Besuch; Umgang; Dolmetscherverzeichnis; Müsse; Verfolgung; Beschluss; Liegende; Erheblich; Wahrnehmungsbericht; Kriminellen; Polizeibeamten
BSBES.2021.68 (AG.2021.411)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Strafbefehl; Beschwerdeführer; Einsprache; Verfahrens; Sprache; Werden; Schweiz; Deutsch; Gemäss; Verfügung; Schweizer; Liegen; Stellt; Schweizerische; Einzelgericht; Französisch; Entscheid; Person; Seiner; Welche; Übersetzung; Basel-Stadt; Vorliegen; Staatsanwaltschaft; Strafsachen; Fahrzeug; Verspätet; Worden; Beschwerdeführers
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 197 (6B_517/2018)Art. 410 Abs. 1 und Art. 68 Abs. 2 StPO; Übersetzung eines Strafbefehls. Die fehlende Übersetzung eines Strafbefehls ist weder Revisions- noch Nichtigkeitsgrund (E. 1). Befehl; Verfahren; Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Urteil; Verfahren; Rückführung; Recht; Tatsache; Revision; Übersetzung; Rechts; Befehle; Geldstrafe; Befehls; Sachen; Verfahrens; Entscheid; Tatsachen; Person; Aufenthalt; Verteidigung; Verfahrens; Nichtigkeit; Fehlende; Rückführungsverfahren
143 IV 117 (6B_367/2016)Art. 67 und 68 StPO; Verfahrenssprache, Übersetzung. Die Sprachenfreiheit nach Art. 18 BV gilt nicht absolut. Grundsätzlich besteht kein Anspruch darauf, mit Behörden in einer anderen Sprache als der Verfahrenssprache zu verkehren (Art. 67 StPO). Um überspitzten Formalismus zu verhindern, muss die Strafbehörde bei einer innert Frist eingereichten Eingabe, die nicht in der Verfahrenssprache verfasst ist, eine zusätzliche Frist für die Übersetzung gewähren, soweit sie sich mit dem Dokument nicht begnügt oder dieses selber übersetzen lässt (E. 2). Die beschuldigte Person hat das Recht auf unentgeltliche Übersetzung aller Akten und Erklärungen, auf deren Verständnis sie für ihre wirksame Verteidigung angewiesen ist, um in den Genuss eines fairen Verfahrens zu kommen (Art. 68 Abs. 2 StPO). Der Umfang der Beihilfen die einer beschuldigten Person, deren Muttersprache nicht der Verfahrenssprache entspricht, zuzugestehen ist, ist nicht abstrakt sondern aufgrund ihrer effektiven Bedürfnisse und den konkreten Umständen des Falles zu würdigen (E. 3). Pénal; Procédure; Langue; Pénale; Consid; Cours; Recours; Droit; Canton; Français; Recourant; Janvier; été; Recourante; Ordonnance; Chambre; Opposition; Qu'elle; Arrêt; Public; Prévenu; Matière; Délai; Contre; Verfahrens; Avoir; Qu'il; Traduction; Audience; Celle

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2021.20Bundes; Einsprache; Befehl; Verfahren; Rechtsanwältin; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Gericht; Bundesstrafgericht; Frist; Kammer; Bundesstrafgerichts; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Schriftlich; Urteil; Entscheid; Vollmacht; Beschwerde; Behörde; Beschuldigte; Person; Filter; Partei; Hinzufügen; öffnen; Staatsanwaltschaft; Zugestellt; Aufl
BP.2020.8Übersetzungen (Art. 68 StPO). Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwedeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Einvernahme; Verfahren; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Beilage; Einsicht; Person; Bericht; Auskunftspersonen; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Akteneinsicht; Verteidigung; Beschwerdeverfahren; Berichte; Bundesgerichts; Présent; Urteil; Beschluss; Beschuldigte; Fraglichen; Partei; Einvernahmen; Verfügung; Beschwerdekammer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
UrwylerBasler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung2014
SchmidSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. Aufl., Zürich2013
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