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Code civil suisse (CC)

Art. 673 CC de 2023

Art. 673 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 673 c. Attribution de la propriété du fonds

Si la valeur des constructions excède évidemment celle du fonds, la partie qui est de bonne foi peut demander que la propriété du tout soit attribuée au propriétaire des matériaux, contre paiement d’une indemnité équitable.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 673 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRZK1-13-27vorsorgliche Massnahmen (Zuweisung von Grundeigentum)Beruf; Berufung; Recht; Fungskläger; Berufungskläger; Gesuch; Spruch; Grund; Säss; Recht; Vorsorglich; Massnahme; Maiensäss; Entscheid; Vorinstanz; Gentum; Steller; Material; Gesuchsteller; Vorsorgliche; Hütte; Ensässhütte; Zuweisung; Anspruch; Maiensässhütte; Tümer

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 94 109§ 7 Abs. 1 HStG. Handänderungswert; vom Erwerber herbeigeführte Werterhöhung. Eine Wertvermehrung, die von den späteren Käufern selbst erschaffen und finanziert wurde, darf nicht in die Bemessung der Handänderungssteuer einbezogen werden, da sie aus wirtschaftlichem Blickwinkel nicht Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragung ist.Handänderung; Handänderungs; Grundstück; Erwerb; Handänderungssteuer; Wirtschaftlich; Erwerber; Steuer; Grundstücke; Wirtschaftliche; Recht; Kanton; Betracht; Handänderungswert; Baute; Eigentum; Leistung; Rechtsgeschäftliche; Berechnung; Käufer; Erstellten; Verwaltungsgericht; Handänderungswertes; Eigentums; Verhältnisses; Leistungen; Erwerbers; Auffassung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
99 II 131Forderungsklage eines vom Generalunternehmer nicht voll bezahlten, nicht durch ein gesetzliches Pfandrecht gesicherten Bauunternehmers gegen den Bauherrn. Anspruch aus Vertrag (Art. 363 OR), aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 419 OR), aus Haftung des Geschäftsherrn (Art. 55 OR) oder aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 OR)? (Erw. 2). Ersatzanspruch des Materialeigentümers gegen den Grundeigentümer (Art. 672 ZGB). Gesetzgeberischer Grund, Voraussetzungen, Natur und Umfang dieses Anspruchs (Erw. 3-9). Material; Grund; Grundeigentümer; Materialeigentümer; Klagte; Vertrag; Klagten; Bereicherung; Systembau; Beklagten; Glaube; Entschädigung; Schaden; Recht; Bauen; Grundstück; Glauben; Materialeigentümers; Ungerechtfertigt; Fremdem; Schadenersatz; Unternehmer; Ungerechtfertigte; Anspruch; Bauende; Vermögens; Materials; MEIER-HAYOZ
81 II 267Bau auf fremdem Boden. Voraussetzungen des Anspruchs auf Wegschaffung des Materials (Art. 671 Abs. 3 ZGB) und des Anspruchs auf Zuweisung des Grundeigentums an den Materialeigentümer (Art. 673 ZGB). Hütte; Gemeinde; Ferden; Vorinstanz; Kanton; Lehner; Beklagten; Willi; Grenze; Recht; Gebiet; Eigentum; Kantons; Bodens; Berufung; Entschädigung; Urteil; Bundesgericht; Wallis; Interesse; Lötschberghütte; Feststellung; Widerklage; Klage; Material; Lötschenpass; Streitig; Baracke; Bauplatz
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