Art. 670 CC de 2024

Art. 670 3. Démarcations communes
Les clôtures servant la démarcation de deux immeubles, telles que murs, haies, barrières, qui se trouvent sur la limite, sont présumées appartenir en copropriété aux deux voisins.
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Art. 670 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210211 | Unterlassung und Forderung | Nutzungs; Verwaltung; Verwaltungsordnung; Recht; Parteien; Grundstück; Miteigentum; Miteigentümer; Miteigentums; Grundbuch; Miteigentumsanteil; Fläche; Rechtsbegehren; Beklagte; Beklagten; Aussenfläche; Grundstücks; Mietvertrag; Klage; Werbesäule; Werkstatt; Sonderrecht; Grenzzaun; Flächen; Obergeschoss; Gebäude; Unterbaurecht; Werkstattgebäude; Vorplatz |
ZH | RV190002 | Vollstreckung | Gesuch; Hecke; Gesuchsgegner; Urteil; Vollstreckung; Gesuchsteller; Strasse; -Strasse; Grundstück; Grenze; Vorinstanz; Entscheid; Recht; Bezirksgericht; Tatsache; Tatsachen; Obergericht; Gesuchsgegnern; Vermessung; Standort; Beschwerdeverfahren; Behauptung; Versetzung; Grundstücke; Parteien; Gesuchstellers |
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Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Arthur Meier-Hayoz | Berner Das Sachenrecht | 1965 |