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Legge sulle dogane (LD)

Art. 67 LD dal 2023

Art. 67 Legge sulle dogane (LD) drucken

Art. 67 Uscita dal deposito

Le merci escono dal deposito quando è loro assegnato un regime doganale che sarebbe ammesso per tali merci all’atto dell’importazione o dell’immissione nel territorio doganale o quando sono dichiarate per il regime di transito ed esportate.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 67 Legge sulle dogane (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU160074Unentgeltliche RechtspflegeRecht; Beschwerde; Unentgeltliche; Interesse; Rechtspflege; Kindsvater; Unentgeltlichen; Gesuch; Interessen; Eltern; Rechtsbeistand; Partei; Verfahren; Rechtsmittel; Gericht; Treten; Entscheid; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Rechtsanwalt; Beistand; Gesetzliche; Urteil; Uster; Gelte; Vertreter; Vertreten; Amtes; Kindes
ZHNP150008ForderungRecht; Grundstück; Vorinstanz; Beklagten; Bäume; Grunddienstbarkeit; Berufung; Stockwerkeigentümer; Höhe; Grundstücks; Mergemeinschaft; Grundbuch; Rechtsvorgänger; Eigentümer; Konkludent; Urteil; Gemeinschaft; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Meter; Entscheid; Klage; Aufhebung; Liegenschaft; Partei; Merinnen; Konkludente; Streit; Dulden; Parteien
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2018/165 und B 2018/166Entscheid Steuerrecht. Art. 83 Abs. 1 lit. d und 84 Abs. 4 StG (sGS 811.1). Art. 26 Abs. 1 Mitglied; Mitglieder; Verein; Beschwerde; Vereins; Beschwerdeführerin; Mitgliederbeiträge; Spenden; Leistung; Leistung; Entscheid; Mitglieds; Recht; Statuten; Beiträge; Bundes; Leistungen; Kanton; Vereinszweck; Interesse; Steuerbare; Statutarische; Geleistet; Bundessteuer; Personen; Vorinstanz; Mitgliedern; Beschwerdegegner; Verwaltungsgericht
LUV 06 257Art. 59 Abs. 1 und 3, 67 Abs. 3 und 75 ZGB; §§ 19 und 101 EGZGB; § 31 aEGZGB; §§ 17 und 129 Abs. 1 lit. a VRG. Öffentlich-rechtliche Natur und Beschwerdelegitimation einer altrechtlichen Güterstrassengenossenschaft sowie Anfechtbarkeit des Beschlusses der Genossenschaftsversammlung bejaht. Ausführungen zu den Kriterien einer gehörigen Ankündigung von Traktanden. Die Ankündigung eines Traktandums über einen neu abzuschliessenden Dienstbarkeitsvertrag betreffend die Einräumung von Kiesabbaurechten mit "Anhang Dienstbarkeitsvertrag" ist zu unbestimmt und irreführend und somit anfechtbar.Recht; Genossenschaft; Beschwerde; Mitglied; Statuten; öffentlich-rechtliche; Generalversammlung; Dienstbarkeitsvertrag; Geschäft; Verein; EGZGB; Entscheid; Traktanden; Vereins; Stimm; öffentlich-rechtlichen; Beschwerdeführerin; Traktandum; Mitglieder; Versammlung; Strassengenossenschaft; Riemer; Beschluss; Körperschaften; Traktandenliste; Strittige; Bestimmungen; Ankündigung; Rechtsschutz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 14 (4A_299/2013) Art. 60 Abs. 1 OR ; Art. 127 i.V.m. Art. 130 Abs. 1 OR ; Schadenersatzansprüche der Erben eines Asbestopfers; Beginn der absoluten Verjährung vertraglicher und ausservertraglicher Ansprüche. Keine Änderung der Rechtsprechung nach dem Urteil des EGMR in Sachen Howald Moor und andere gegen Schweiz vom 11. März 2014 in dem Sinne, dass die absolute Verjährungsfrist nicht zu laufen beginne, solange der Schaden nicht bekannt sei (E. 4). Verjährung; Beschwerde; Asbest; Vertragliche; Zeitpunkt; Schädigende; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Asbestexposition; Recht; Handlung; Pflicht; Ansprüche; Schaden; Verhalten; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Schutzmassnahmen; Bundesgericht; Einwirkung; Ausservertragliche; Verjährungsfrist; Ausgelöst; Latenzzeit; Läge; Kausale; Verhält; Ausgesetzt; Vertraglichen
144 III 510 (5A_314/2018)Art. 712g Abs. 1 i.V.m. Art. 647d Abs. 1 ZGB; Art. 712m Abs. 2 i.V.m. Art. 67 Abs. 2 ZGB; nützliche bauliche Massnahmen bei Stockwerkeigentum; Berechnung der doppelten Mehrheit. Unter Vorbehalt anderslautender reglementarischer Vorschriften entscheidet die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer über nützliche bauliche Massnahmen mit der Mehrheit der anwesenden Miteigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Sache vertritt (E. 2.2.4). Proprie; Comproprietari; Maggio; Maggioranza; Della; Variante; facciata; Favorevoli; Tutti; Assemblea; Dell'; Metà; Delle; Stata; Ventilata; Parte; Millesimi; Quote; Presenti; Lavori; Utili; Teste; Costruzione; Votanti; Condominio; Regolamento; Sentenza; Aprile; Quali; Tempo

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3828/2020BahninfrastrukturBeschwerde; Leitung; Recht; Beschwerdeführer; Leitung; Recht; Langen; Beschwerdegegnerin; Plangenehmigung; Interesse; Urteil; Gewässer; Bundes; Grundstück; Beschwerdeführerin; Verfahren; Enteignung; Vorinstanz; Schutz; Interessen; Bahnstrom; Partei; Durchleitung; Grundstücke; BVGer; Kabelleitung; Projekt; Aufgr; Stehende
A-22/2020MehrwertsteuerLeistung; Hotel; Beschwerde; Nebenleistung; MWSTG; Beschwerdeführerin; Mineralbad; Leistungen; Steuer; Recht; Urteil; Eintritt; Beherbergung; BVGer; Hauptleistung; Wirtschaftlich; Recht; Mehrwertsteuer; Selbständig; Sondersatz; Urteile; Steuerlich; Liegenden; Einsprache; Bundesverwaltungsgericht; Vertrauen; Hotels; Vorinstanz
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