Art. 67 FusG vom 2023
Art. 67 Rechtswirksamkeit
Die Umwandlung wird mit der Eintragung ins Handelsregister rechtswirksam.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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