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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 667SCC from 2023

Art. 667 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 667 A. Substance I. Scope

1 Land ownership extends upwards into the air and downwards into the ground to the extent determined by the owner’s legitimate interest in exercising his or her ownership rights.

2 Within the limits prescribed by law, it includes all buildings and plants as well as springs.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 667 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG220003Kündigungsanfechtung / ErstreckungBerufung; Berufungskläger; Miete; Vermieter; Mietvertrag; Kündigung; Mieter; Vermieterin; Partei; Mietverhältnis; Parteien; Recht; Lagerhalle; Mietgericht; Befristet; Pfäffikon; Berufungsbeklagte; Ursprünglich; Bezirks; Ursprüngliche; Urteil; Geschäftsräume; Schloss; Mietobjekt; Schlossen; Erstreckung; Vertrag; Grundstück; Vermieters; Entscheid
ZHLB180034ForderungBaurecht; Baurechts; Partei; Grundstück; Parteien; Zinssatz; Vorinstanz; Basis; Bebaut; Baurechtsvertrag; Baurechtszins; Recht; Basislandwert; Verkehr; Kehrswert; Verkehrswert; Baute; Berufung; Unbelastet; Vertrag; Baurechtsvertrages; Unbebaut; Anpassung; Grundstücks; Betrag; Beklagten; Belasteten; Hypothek; Gehör; Bebauten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 08 3Art. 667 Abs. 2, Art. 779 ZGB; § 109 Abs. 2 PBG; §§ 3 und 13 PV. Die Zuweisung der Perimeterbeitragspflicht richtet sich nach den Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes und der Perimeterverordnung, nicht nach allfälligen zivilrechtlichen Abreden im Baurechtsvertrag (E. 3).

Die Beitragspflicht trifft den Inhaber eines selbständigen und dauernden Baurechts (und nicht den Grundstückseigentümer), wenn er den mit der Erschliessungsanlage entstandenen Vorteil tatsächlich sofort nutzen kann (E. 4).
Baurecht; Baurechts; Grundstück; Erschliessung; Perimeter; Recht; Bauberechtigte; Grundeigentümer; Interessiert; Eigentümer; Interessierte; Perimeterverordnung; Beitragspflicht; Grundstücke; Anlage; Beitragspflichtig; Bauberechtigten; Anlagen; Interessierten; Beitragsschuld; Beitragsschuldner; Beschwerde; Liegenden; Beschwerdeführerin; Gemeinde; Private; Werke; Beiträge; Auslegung
LUA 08 2Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB; §§ 2 und 3 PV; § 61 Abs. 1 StrG. Bestimmung des Beitragsschuldners im Zusammenhang von eingeräumten Baurechten bei öffentlichen Werken bzw. vorliegend bei einer privaten Erschliessungsstrasse. Das selbständige und dauernde Baurecht ist zivilrechtlich ein Grundstück. Das Baurechtsgrundstück ist dementsprechend begrifflich als Grundstück im Sinn von § 3 Abs. 2 PV zu verstehen, welches bei der vorliegenden Interessenlage anstelle des Grundstücks der Baurechtsgeberin als interessiertes Grundstück und demnach als perimeterpflichtiges Grundstück für die Kosten einer Privatstrasse heranzuziehen ist.Baurecht; Baurechts; Grundstück; Perimeter; Erschliessung; Recht; Grundeigentümer; Bauberechtigte; Eigentümer; Beitragspflicht; Perimeterverordnung; Interessierte; Anlage; Beschwerdeführerin; Bauberechtigten; Beitragspflichtig; Private; Beitragsschuld; Anlagen; Grundstücke; Werke; Gemeinde; Interessierten; Liegenden; Regel; Beitragsschuldner; Strasse; X-strasse
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 II 128 (1C_232/2014)Enteignungsentschädigung wegen direkten Überflugs. Die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Fluglärm genügt für sich allein nicht, um einen direkten Eingriff in den Luftraum eines überflogenen Grundstücks zu begründen; entscheidend ist vielmehr, ob spezielle, für den Überflug typische Beeinträchtigungen physischer oder psychischer Art vorliegen (E. 2.2). Dies durften die Vorinstanzen hier (regelmässiger Überflug mit Grossraumflugzeugen im Landeanflug auf rund 350 m Höhe) aufgrund ihres Augenscheins verneinen (E. 2.4).
Regeste b
Entschädigung wegen Enteignung nachbarlicher Abwehransprüche gegen übermässigen Fluglärm; Kriterium der Nichtvorhersehbarkeit. Festhalten am Stichtag des 1. Januar 1961 auch für die erst ab 2003 regelmässig durchgeführten Südanflüge auf den Flughafen Zürich. Daran ändert auch der Militärflugplatz Dübendorf nichts, der die Möglichkeit ziviler Südanflüge bis zur Einstellung des Militärjetbetriebs beschränkte (E. 3).
Überflug; Beschwerde; Fluglärm; Beschwerdeführer; Überflugs; Flughafen; Südanflüge; Lärm; Bundesverwaltungsgericht; Entschädigung; Dübendorf; Grundstück; Höhe; überflogen; Regelmässig; Flugzeug; Bundesgericht; Vorhersehbar; Eigentum; Luftraum; Eigentums; Militärflugplatz; Enteignung; überflogenen; Müsse; Grundstücke; Gockhausen
142 II 136Enteignungsentschädigung wegen direkten Überflugs; Umfang und Berechnung des Minderwerts, insbesondere wenn nur ein Teil des Grundstücks überflogen wird (Art. 16 ff. EntG). Übersicht über den Streitstand (E. 2). An der bundesgerichtlichen Praxis, wonach der Eigentümer einer direkt, in geringer Höhe überflogenen Parzelle auch für den fluglärmbedingten Minderwert entschädigt wird, unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Immissionen, ist festzuhalten (E. 3.4). Zu entschädigen ist grundsätzlich der Minderwert des gesamten Grundstücks und nicht nur des direkt überflogenen Teils (E. 3.5). Ausnahmen von diesem Grundsatz können sich bei Parzellen rechtfertigen, die mit mehreren Wohnbauten überstellt oder sehr gross sind (E. 3.6). Der fluglärmbedingte Minderwert von Ertragsliegenschaften darf auch in Gemeinden mit abendlichen und nächtlichen Ostanflügen nach dem hedonischen Modell ESchK berechnet werden (E. 4). Rechtfertigung und Berechnung eines Zuschlags zur Abgeltung der lärmunabhängigen Aspekte des direkten Überflugs (E. 7). über; Überflug; Grundstück; Parzelle; überflogen; Modell; Entschädigung; Minderwert; überflogene; überflogenen; Recht; Grundstücks; Zuschlag; Fluglärm; Parzellen; Bundesverwaltungsgericht; Überflugs; Lärm; Verkehrswert; Beschwerde; MIFLU; Urteil; Mehrfamilienhäuser; Teilweise; Überflugkorridor; Liegenschaft; Gesamte; Ostanflüge; Flughafen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2536/2018EnteignungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Nürensdorf; Überflug; Liegenschaft; Scheid; Lärm; Beschwerdegegnerin; Recht; Studie; Piste; Vorinstanz; Entschädigung; Bundesgericht; Urteil; Verwaltungs; Minderwert; Bundesverwaltungsgericht; Grund; Schaden; Flughafen; Anflug; Korridor; Flugzeug; Ostanflüge; Enteignung; Beweis; Angefochten
A-4923/2017ExpropriationCelle; Consid; Parcelle; Consid; L’a; Droit; Elles; Fédéral; D’un; Valeur; Tribunal; Partie; été; Servitude; Francs; être; Celles; Intérêt; Parcelles; Sous-sol; Indemnité; Propriété; Public; Administratif; Décision; Genève; D’une; Exproprié

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Heinz Rey, Lorenz StrebelBasler Kommentar, Zivilgesetz- buch2019
HEINZ REYBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch II2003
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