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Loi fédérale sur le droit international privé (LDIP)

Art. 66 LDIP de 2023

Art. 66 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 66 I. Compétence 1. Principe

Les tribunaux suisses de la résidence habituelle de l’enfant ou ceux du domicile de l’un des parents sont compétents pour connaître d’une action relative ? la constatation ou ? la contestation de la filiation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 66 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2017.22Scheidung auf KlageRecht; Kindes; Ehemann; Scheidung; Ehefrau; Unterhalt; Berufung; Vater; Kanadische; Kinder; Zuständig; Gericht; Kindesverhältnis; Kinderbelange; Kanada; Nebenfolge; Nebenfolgen; Kindesverhältnisses; Urteil; Schweiz; Regelung; Vaterschaft; Ehegatten; Nacheheliche; Advokat; Vorinstanz; Aufenthalt; Amtsgerichtspräsident

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 312Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 27 Abs. 1 und Art. 32 IPRG; Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils. Ein kalifornisches Vaterschaftsurteil, welches das mittels Leihmutterschaft begründete Kindesverhältnis zu eingetragenen Partnern feststellt, kann bei Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes nur mit Bezug zum genetischen Elternteil anerkannt werden (E. 3-8). Kindes; Leihmutter; Recht; Recht; Leihmutterschaft; Kindesverhältnis; Beschwerde; Geburt; Anerkennung; Vater; Beschwerdegegner; Public; Urteil; Ordre; Kalifornische; Vaters; Kindesverhältnisse; Genetisch; Kindesverhältnisses; Genetische; Schweiz; Vaterschaft; Eltern; Kalifornischen; Mutter; Geburtsurkunde; Ausländische; Partner; Gericht
129 III 404Art. 1 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 2 und 66 IPRG; Klage auf Feststellung des Kindesverhältnisses; internationale Zuständigkeit; perpetuatio fori. Im internationalen Verhältnis gilt der Grundsatz, dass die zu Beginn des Prozesses - im konkreten Fall zur Feststellung des Kindesverhältnisses - bestehende Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte fortdauert, wenn der Wohnsitz als massgebliches Anknüpfungskriterium weggefallen ist. Der für die perpetuatio fori massgebliche Zeitpunkt bestimmt sich nach Art. 9 Abs. 2 IPRG (E. 4.3 und 4.4). International; Internationale; Wohnsitz; Recht; Zuständigkeit; Zeitpunkt; Klage; Perpetuatio; Internationalen; Rechtshängigkeit; Zivil; Italien; Schweiz; Kindes; Gericht; Verhältnis; Obergericht; Beklagten; Grundsatz; Kindesverhältnis; Brasilien; Vaters; Schweizerischen; Verfahren; Urteil; Internationale; Vaterschaft; Bundesrecht; Entscheid
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