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BBG ()

Art. 66 from 2022

Art. 66 BBG () drucken

Art. 66 Cantons

The Cantons shall be responsible for implementing all measures that have not been assigned to the Confederation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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