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Legge sul casellario giudiziale (LCaGi)

Art. 65 LCaGi dal 2023

Art. 65 Legge sul casellario giudiziale (LCaGi) drucken

Art. 65 Titolo ottavo: Comunicazione automatica di dati a VOSTRA (1)

(1) Non ancora in vigore (RU 2022 600).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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