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Loi sur l’agriculture (LAgr)

Art. 65 LAgr de 2024

Art. 65 Loi sur l’agriculture (LAgr) drucken

Art. 65 (1)

(1) Abrogé par le ch. I de la LF du 22 juin 2007, avec effet au 1er janv. 2008 (RO 2007 6095; FF 2006 6027).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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