Art. 65 LADI1 dal 2024

Art. 65 Assegni per il periodo d’introduzione (1)
Agli assicurati difficilmente collocabili, che assolvono un periodo d’introduzione in un’azienda e ricevono un salario ridotto, possono essere concessi assegni per il periodo d’introduzione se: (2)
(2) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 23 giu. 1995, in vigore dal 1° gen. 1996 (RU 1996 273; FF 1994 I 312).
(3) Abrogata dal n. I della LF del 22 mar. 2002, con effetto dal 1° lug. 2003 (RU 2003 1728; FF 2001 1967).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 V 212 (8C_754/2012) | Art. 13 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 3bis AVIG; Beitragszeit bei Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen. Obwohl Art. 23 Abs. 3bis AVIG nach seinem Wortlaut und seiner systematischen Stellung lediglich die Ermittlung des versicherten Verdienstes beschlägt, erfüllt eine Person durch eine Tätigkeit, welche unter diese Bestimmung fällt, auch keine Beitragszeit im Sinne von Art. 13 Abs. 1 AVIG (E. 3.3). Regeste b Art. 23 Abs. 3bis AVIG; Art. 38 Abs. 1 AVIV; arbeitsmarktliche Massnahmen. Arbeitsmarktliche Massnahmen im Sinne von Art. 23 Abs. 3bis AVIG sind nicht nur Massnahmen im Sinne von Art. 59 ff. AVIG, sondern alle voll oder teilweise durch die öffentliche Hand finanzierten Integrationsmassnahmen; Art. 38 Abs. 1 AVIV ist gesetzeskonform (E. 4.1). Für den Entscheid, ob eine Tätigkeit als Teilnahme an einer Integrationsmassnahme zu werten ist, ist nicht entscheidend, ob die ausgeübte Tätigkeit auch in der freien Wirtschaft nachgefragt wird. Entscheidend ist vielmehr der Zweck der Beschäftigung (E. 4.2). | Massnahme; Integration; Beitragszeit; Massnahmen; Person; Sinne; Integrationsmassnahme; Beschäftigung; Teilnahme; Wirtschaft; Personen; Arbeitsmarkt; Arbeitslosenversicherung; Erwägungen; Verdienst; Integrationsmassnahmen; Beschäftigungsprogramme; Auslegung; Urteil; Regeste; Wortlaut; Stellung; Ermittlung; Verdienstes; Entscheid; Zweck |
112 V 248 | Art. 65 ff. AVIG, Art. 90 Abs. 1 AVIV: Einarbeitungszuschüsse. - Hat der Bundesrat den Bereich des Art. 65 AVIG übermässig eingeschränkt, indem er die Fälle der Versicherten, deren Vermittlung im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung schwierig ist, erschöpfend aufzählt? Frage in casu offengelassen. - Begriff der "schlechten beruflichen Voraussetzungen" im Sinne des Art. 90 Abs. 1 lit. c AVIV. Solche Voraussetzungen können auch jungen Arbeitnehmern zuerkannt werden, insbesondere jenen unter ihnen, die einen Beruf erlernt oder ausgeübt haben, der den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes nicht oder nicht mehr entspricht. | édé; Assuré; édéral; Initiation; égion; Office; âtelois; être; Autre; Assurée; Emploi; écédents; ômage; Assurance; Allocations; Selon; ément; écision; érant; éduit; Conseil; Espèce; égislateur; Assurance-chômage; égions; âtiment; Industrie; Tribunal; Ackermann |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-5877/2008 | Arbeitslosenversicherung | Arbeit; Vorinstanz; Vermittlung; Verfügung; Vermittlungsfähigkeit; Massnahme; Arbeitslosen; Recht; Person; Kanton; Arbeitslosenversicherung; Kompaktkurs; Kursbesuch; Urteil; Arbeitsmarkt; Beruf; Gehör; Massnahmen; Hinweis; Thurgau; Bundesverwaltung; Berufs; Weiterbildung; Bundesverwaltungsgericht |