Art. 64 LEF dal 2025

Art. 64 Della notificazione degli atti esecutivi
1 Gli atti esecutivi si notificano al debitore nella sua abitazione o nel luogo in cui suole esercitare la sua professione. Quando non vi si trovi, la notificazione può essere fatta a persona adulta della sua famiglia o ad uno de’ suoi impiegati.
2 Ove non si trovi alcuna delle nominate persone, l’atto esecutivo viene consegnato ad un funzionario comunale o di polizia, perché lo rimetta al debitore.
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Art. 64 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220054 | Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist in der Betreibung | Zahlungsbefehl; Vorinstanz; SchKG; Betreibung; Pfändungsankündigung; Recht; Betreibungsamt; Kammer; Zustellung; Zahlungsbefehls; Entscheid; Sinne; Beschluss; Person; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Konkurs; Schlieren/Urdorf; Verfahren; Betreibungsamts; Frist; Bestimmungen; Kanton; Parteien; Eventualbegründung; Bundesgericht; Obergericht; Oberrichter |
ZH | PS190015 | Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist / Betreibung | Schuldner; Betreibung; Zahlungsbefehl; Rechtsvorschlag; Vorinstanz; SchKG; Frist; Betreibungsamt; Schuldners; Rechtsvorschlags; Aufsichtsbehörde; Wiederherstellung; Verfügung; Gläubiger; Entscheid; Zustellung; Betreibungsurkunde; Rechtsvorschlagsfrist; Mutter; Gesuch; Schuldbetreibung; Konkurs; Gesuchs; Brasilien; Person; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Wädenswil |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SCBES.2023.73 | - | Zahlungsbefehl; Betreibung; Polizei; Zustellung; Person; Aufsichtsbehörde; Polizeibeamte; Betreibungsamt; Samstag; Rechtsvorschlag; Beschwerdeführers; Zeuge; Schuldbetreibung; Konkurs; SchKG; Frist; Olten-Gösgen; Schuldner; Lions; Personen; Zahlungsbefehle; Schwester; Telefonnummer |
SO | SCBES.2024.1 | - | Betreibung; Recht; Zustellung; Zahlungsbefehl; Konkurs; Schuldner; Betreibungsamt; SchKG; Konkursandrohung; Zahlungsbefehls; Olten-Gösgen; Rechtsvorschlag; Geschäftsführer; Schuldnerin; Schwiegermutter; Person; Bundesgericht; Schuldbetreibung; Urteil; Gläubigerin; Forderung; Frist; Haushalt; Aufsichtsbehörde; Nichtigkeit; Wohnung; Vertreter; Betreibungsurkunde; Kommentar; Personen |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
134 III 112 (5A_421/2007) | Art. 64 und 65 SchKG; Zustellung von Betreibungsurkunden. Betreibungsurkunden können den in Art. 65 Abs. 1 SchKG als Vertreter genannten Personen unmittelbar auch ausserhalb des Geschäftslokals der betriebenen juristischen Person oder Gesellschaft zugestellt werden (E. 3.1). Wenn der betreffende Vertreter nicht persönlich angetroffen wird, ist für die Ersatzzustellung Art. 64 SchKG anzuwenden (E. 3.2). | SchKG; Person; Betreibung; Aufsichtsbehörde; Zustellung; Vertreter; Gesellschaft; Konkursandrohung; Geschäftslokal; Recht; Betreibungsurkunden; Personen; Geschäftslokals; Ersatzzustellung; Zahlungsbefehl; Bundesgericht; Verwaltung; Hinweis; Aktiengesellschaft; Verwaltungsratspräsidenten; Rechtsprechung; Ehefrau; Urteil; Zivilsachen; Betreibungsamt; Schaffhausen; Entscheid |
125 V 317 | Art. 50 Abs. 3 UVG; Art. 213 Abs. 2 SchKG: Verrechnung von Forderungen auf Grund des UVG mit fälligen Leistungen. Die Verrechenbarkeit von ausstehenden Prämienforderungen des Unfallversicherers gegenüber dem ehemaligen Inhaber einer Einzelfirma mit dessen nach Konkurseröffnung entstandenem Anspruch auf Taggeldleistungen ist im Hinblick auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit zwar zu bejahen; die Verrechnung ist jedoch unzulässig, weil im Bereich von Art. 50 Abs. 3 UVG das in Art. 213 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG statuierte Verrechnungsverbot zur Anwendung gelangt. | Verrechnung; SchKG; Konkurs; Forderung; Sozialversicherung; Bereich; Forderung; Prämien; Recht; Gläubiger; Versicherungsgericht; Verrechnungsverbot; Prämienforderung; Rente; Unfallversicherung; Konkurseröffnung; Regelung; Leistung; Beitragsforderung; Renten; Forderungen; Leistungen; Einzelfirma; Über; Sozialversicherungsrecht; MAURER |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Staehelin | Basler Kommentar Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG] | 2021 |
- | Basler Kommentar SchKG I | 2021 |