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Loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité (LPP)
Art. 63a LPP de 2024
Art. 63a(1)
(1) Introduit par le ch. I de la LF du 3 oct. 2003 (1re révision LPP; RO 2004 1677; FF 2000 2495). Abrogé par le ch. I de la LF du 19 mars 2010 (Réforme structurelle), avec effet au 1er? janv.? 2012 (RO 2011 3393; FF 2007 5381).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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