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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 631 CCS dal 2024

Art. 631 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 631 D. Spese di educazione

1? Non essendo provata una diversa volont? del defunto, le spese per l’istruzione e l’educazione dei singoli figli non sono soggette a collazione, se non in quanto eccedano la misura consueta.

2? Ai figli in tenera et? o colpiti da infermit? deve essere concesso nella divisione un equo prelevamento.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 631 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB120105ErbteilungTeilung; Klagten; Nachlass; Beklagten; Vermächtnis; Betrag; Erben; Berufung; Partei; Pflicht; Parteien; Pflichtteil; Erbanteil; Gesetzlich; Stiftung; Akontozahlung; Erbteil; Recht; Willen; Willensvollstrecker; Festzustellen; Gesetzliche; Urteil; Erstinstanzliche; Gericht; Verfahren; Höhe; Erblasser; Teilungsmasse
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