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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 62dSCC from 2023

Art. 62d Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 62d Consideration of release and the termination of measures

1 The competent authority shall on request or ex officio consider whether and when the offender should be released on parole from the implementation of the measure or whether the measure should be terminated. It makes a decision on such matters at least once each year. It shall first grant a hearing to the offender and obtain a report from the governing body of the relevant institution.

2 If the offender committed an offence in terms of Article 64 paragraph 1, the competent authority shall reach its decision on the basis of the expert opinion of an independent specialist and after hearing a committee comprising representatives of the prosecution services, the execution authorities and one or more psychiatrists. The specialists and psychiatrists concerned must not be those responsible for the treatment or care of the offender.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 62d Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210642Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc. im Zustand der SchuldunfähigkeitAntrag; Antrags; Antragsgegner; Massnahme; Drohung; Antragsgegners; Behandlung; Aussage; Berufung; Stationäre; Verteidigung; Sinne; Recht; Aussagen; Urteil; Angst; Gefängnis; Zeugin; Prot; Staatsanwaltschaft; Habe; Gutachten; Gutachter; Dossier; Ambulant; Gericht; Ambulante; Drohungen; Lasse
ZHSB180299Versuchte schwere Körperverletzung etc. im Zustand der SchuldunfähigkeitAntrag; Antragsgegner; Massnahme; Behandlung; Stationäre; Antragsgegners; Gutachter; Ambulante; Stationären; Vorinstanz; Staatsanwalt; Gutachten; Urteil; Psychisch; Taten; Berufung; Recht; Schwere; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Störung; Psychiatrisch; Gefahr; Krankheit; Amtlich; Delikt; Psychischen; Krankheits; Anordnung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2009.00101Bedingte Entlassung aus der Verwahrung und VollzugslockerungenBeschwerde; Verwahrung; Beschwerdeführer; Recht; Justiz; Entlassung; Vollzug; Vollzug; Bedingte; Justizvollzug; Massnahme; Vollzugs; Unentgeltliche; Obergericht; Justizdirektion; Gutachten; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Verfahren; Bedingten; Entscheid; Kanton; Gerichtliche; Freiheit; Anspruch; Gericht; Therapie; Urteil; Rechtsbeistand
ZHVB.2006.00430Verwahrung nach neuem RechtBeschwerde; Beschwerdeführer; Entlassung; Recht; Gutachten; Verwahrung; Bedingte; Begutachtung; Entscheid; Massnahme; Therapeutische; Vollzug; Beschwerdeführers; Vollzug; Behandlung; Bericht; Täter; Mehrfachen; Verwaltungsgericht; Probeweise; Rechts; Justiz; Vollzugs; Anhörung; Voraussetzungen; Abhängig; Gericht; Zeitpunkt; Verändert; Bundesgericht
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