SCC Art. 614 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 614 SCC from 2024

Art. 614 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 614 II. Claims of the deceased against his or her heirs

Claims of the deceased against an heir are charged to the latter’s portion.


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Art. 614 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB130025-Berufung; Berufungskläger; Erblasserin; Bezirksgericht; Beklagte; Beklagten; Darlehen; Berufungsklägers; Berufungsbeklagte; Urteil; Darlehens; Schuld; Verfügung; Testament; Vorkaufsrecht; Recht; Teilung; Forderung; Verfahren; Berufungsbeklagten; Berufungsverfahren; Erben; Lasses; Parteien; Wille; Liegenschaft
VDHC/2022/187’intimé; Appel; ’appel; ’appelante; éritier; était; éritiers; ’au; Usufruit; établi; ’usufruit; édé; ’il; éré; ’expert; écuteur; Hoirie; ésident; érence; ’hoirie; ’est; Exécuteur; Arrêt
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