Art. 614 SCC from 2024

Art. 614 II. Claims of the deceased against his or her heirs
Claims of the deceased against an heir are charged to the latter’s portion.
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Art. 614 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB130025 | - | Berufung; Berufungskläger; Erblasserin; Bezirksgericht; Beklagte; Beklagten; Darlehen; Berufungsklägers; Berufungsbeklagte; Urteil; Darlehens; Schuld; Verfügung; Testament; Vorkaufsrecht; Recht; Teilung; Forderung; Verfahren; Berufungsbeklagten; Berufungsverfahren; Erben; Lasses; Parteien; Wille; Liegenschaft |
VD | HC/2022/187 | ’intimé; Appel; ’appel; ’appelante; éritier; était; éritiers; ’au; Usufruit; établi; ’usufruit; édé; ’il; éré; ’expert; écuteur; Hoirie; ésident; érence; ’hoirie; ’est; Exécuteur; Arrêt |
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