Art. 61 PILA from 2022

Art. 61 II. Applicable law (1)
Divorce and separation are governed by Swiss law.
(1) Amended by Annex No 3 of the FA of 19 June 2015 (Equitable Pension Division on Divorce), in force since 1 Jan. 2017 (AS 2016 2313; BBl 2013 4887).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 61 Federal Act on Private International Law (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PC220011 | Ehescheidung (Sistierung etc.) / Gemeinschaftliches Eigentum (Sistierung) | Scheidung; Miteigentum; Miteigentums; Verfahren; Parteien; Bezirksgericht; Einzelgericht; Sistierung; Scheidungsverfahren; Liegenschaft; Entscheid; Recht; Auflösung; Verfahrens; Zuständigkeit; Prozesse; Vorinstanz; Klage; Verfügung; Gericht; Ehegatte; Aufhebung; Ehegatten; Beschluss; Beschwerdeverfahren; Prozesses; Miteigentumsauflösungsprozess; äftige |
ZH | LC210027 | Ehescheidung | Kinder; Kinderunterhalt; Recht; LugÜ; Unterhalt; Scheidung; Berufung; Zuständig; Hinwil; Zuständigkeit; Vorinstanz; Gericht; Parteien; Regel; Verfahren; Bezirksgericht; Amtsgericht; Regelung; Unterhalts; Antrag; Kinderunterhalts; Entscheid; Deutschland; Schweiz; Beklagten; Scheidungsklage; Verfügung; Einlassung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZB.2016.13 (AG.2016.620) | Scheidung | Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Sorge; Berufungsbeklagte; Entscheid; Recht; Obhut; Berufungsbeklagten; Gericht; Scheidung; Mutter; Zuteilung; Zivilgericht; Appellationsgericht; Eltern; Verfahren; Vorinstanz; Schweiz; Basel-Stadt; Parteien; Zivilgerichts; Kindes; Kindswohl; Kontakt; Eingabe; Rechtsmittel; Dreiergericht |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
126 III 298 | Nebenfolgen einer im Ausland rechtskräftig geschiedenen Ehe; Klage beim schweizerischen Gericht auf Regelung der Elternrechte; Zuständigkeit. Ist für die Zuteilung der elterlichen Gewalt und die Regelung des persönlichen Verkehrs ein schweizerisches Gericht zuständig (Art. 1 MSA i.V.m. Art. 85 Abs. 1 IPRG) und kann daher der Entscheid eines ausländischen Gerichts wegen dessen fehlender Zuständigkeit in der Schweiz nicht anerkannt werden (Art. 25 lit. a IPRG), so hat das mit der Gestaltung der Elternrechte befasste schweizerische Gericht von Amtes wegen auch den Kinderunterhalt festzulegen, obwohl dieser vom MSA nicht erfasst wird. | ändig; Entscheid; Zuständigkeit; Gericht; Schweiz; Aufenthalt; Gerichte; Urteil; Regelung; Scheidung; Recht; Entscheidung; Hinweisen; Vertragsstaat; Nebenfolgen; Kinderbelange; Minderjährige; Über; Schutz; Unterhalts; Berufung; Gewalt; Jugoslawien; Massnahmen; Übereinkommen; Heimatstaat; Zivilabteilung |
118 II 79 | Scheidung von Ehegatten, die eine gemeinsame ausländische Staatsangehörigkeit haben und von denen nur einer in der Schweiz wohnt (Art. 61 Abs. 2 IPRG); Anwendung der Ausnahmeklausel zu Gunsten des schweizerischen Rechts (Art. 15 Abs. 1 IPRG). Art. 15 Abs. 1 IPRG enthält eine strikte, nur im Notfall anzuwendende Ausnahmeklausel, der die Kollisionsnorm grundsätzlich vorgeht. Angesichts der gesamten Umstände ist es im gegebenen Fall offensichtlich, dass der Sachverhalt zum gemeinsamen ausländischen Recht eine nur sehr lose, zum schweizerischen Recht dagegen eine viel engere Beziehung hat. | époux; Chaux-de-Fonds; être; Etats-Unis; Suisse; éjour; éricain; été; étroit; éricaine; Tribunal; âche; Comme; -citizenship; Texas; édéral; Espèce; établi; Action; était; ésigné; étroite; Exception; ègle; Extrait; Arrêt; éforme; Ausnahmeklausel; Sachverhalt |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Keller, Vischer, Heini, Siehr, Volken | Zürich | 1993 |