MStG Art. 60e -

Einleitung zur Rechtsnorm MStG:



Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.

Art. 60e MStG vom 2023

Art. 60e Militärstrafgesetz (MStG) drucken

Art. 60e Verjährung

Die Strafverfolgung und die Strafe verjähren in drei Jahren.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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