Art. 601 CCS dal 2025

Art. 601 Azione del legatario
L’azione del legatario si prescrive in dieci anni dal giorno della comunicazione della disposizione, o dal giorno dell’esigibilità del legato, o da quello in cui il legato diventò posteriormente esigibile.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 601 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF230081 | Testamentseröffnung | Berufung; Testament; Berufungsklägerin; Erblasser; Testaments; Recht; Erblasserin; Vermächtnis; Erbeinsetzung; Verfahren; Vorinstanz; Erben; Auslegung; Feuerwehr; Vermögen; Testamentseröffnung; Erbin; Vermächtnisnehmer; Entscheid; Behörde; Institution; Vermögens; Urteil; Einzelgericht; GABRIELI; Institutionen; Schulden; Bezirk; Eröffnung |
ZH | LB120105 | Erbteilung | Teilung; Beklagten; Vermächtnis; Betrag; Erben; Berufung; Parteien; Pflicht; Pflichtteil; Kläger; Erbanteil; Stiftung; Willen; Recht; Akontozahlung; Erbteil; Urteil; Willensvollstrecker; Gericht; Höhe; Verfahren; Lasses; Erblasser; Erbquote; Vermächtnisses; Vorinstanz; Teilungsmasse; Zuwendungen; Berücksichtigung; Bezug |
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